Betreff
Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2013, hier: Einbringung
Vorlage
0179-StR/2009
Aktenzeichen
20.1 / 20 21 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2009 bis 2013 wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


Begründung:

 

Mit der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2009 war von der Rechtsaufsichtbehörde gefordert worden, das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben und bis zum 31.01.2010 vorzulegen. Im Dezember 2009 wurde bei der Aufsichtsbehörde Fristverlängerung beantragt, da noch umfangreiche Feinarbeiten am Entwurf notwendig sind. Dies betrifft insbesondere Aussagen zu den konkreten finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen.

Die Genehmigung der Fristverlängerung liegt noch nicht vor.

 

Die Forderung nach einem Haushaltssicherungskonzept ergibt sich aus § 53 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung, wonach ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist, wenn die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit in zwei der drei dem laufenden Jahr vorangegangenen Haushaltsjahre oder in zwei der dem ersten Finanzplanungsjahr folgenden Finanzplanjahre einen Fehlbetrag ausweist.

Dies ist in Eisenach gegeben, da die Haushaltsjahre 2006 bis 2008 mit Fehlbeträgen abgeschlossen haben. Auch aus der Haushaltsausführung des Jahres 2009 ist ein Fehlbetrag zu erwarten. Über die Größenordnung werden die städtischen Gremien zeitnah nach Vorlage des vorläufigen Jahresabschlusses 2009 informiert.

 

Aus dem Genehmigungsbescheid der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2009 ergeben sich detaillierte Anforderungen an die Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes, die bei der Erarbeitung zu berücksichtigen waren.

 

Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes wird in der Sitzung des Stadtrates am 22.01.2010 vorgelegt.

 

Das Haushaltssicherungskonzept besteht aus einem umfangreichen analytischen Vorbericht, der sich mit der Haushaltsentwicklung der Vorjahre bezogen auf die Einzelpläne und Ausgabearten befasst.

 

Der Maßnahmekatalog wurde zweigeteilt. Zum einen liegt eine Auflistung von durch den Stadtrat zu beschließenden Maßnahmen vor. Der zweite Teil stellt  die in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegenden Maßnahmen dar.

 

In der Anlage 5 erfolgt die Abrechnung zum Haushaltssicherungskonzept 2008. Die durch die Verwaltung ergriffenen Maßnahmen werden soweit möglich mit Zahlen untersetzt dargestellt. Gleichzeitig werden hier auch die in 2009 bereits begonnen bzw. realisierten neuen Konsolidierungsmaßnahmen ausgewiesen.

 

Eine Zusammenfassung der geschätzten bzw. ermittelten voraussichtlichen Werte der Maßnahmenkataloge sowie der bereits umgesetzten Maßnahmen findet sich in der Anlage 1 zum Konzept. Die in den einzelnen Haushaltsjahren angegebenen Werte bezüglich möglicher Verbesserungen  sind immer im Vergleich zum Basisjahr zu betrachten  (2008 oder 2009).

 

Weiterhin liegen dem Haushaltssicherungskonzept Werte aus dem Personalentwicklungs-konzept zugrunde, dass in der Anlage 2 ebenfalls beigefügt wurde.


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach 2009 bis 2013