Betreff
Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2012
Vorlage
0897-JHA/2012
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit werden in der angegebenen Höhe gefördert:

1.      Verein der Freunde und Förderer des Elisabeth- Gymnasiums e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Elisabeth- Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2012 in Höhe von 7.120,00 €

2.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst- Abbe - Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2012 in Höhe von 6.730,00 €

3.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 2. Staatlichen Regelschule “Oststadtschule” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2012 in Höhe von 3.390,00 €

4.      Förderverein Goetheschule e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 4. Staatlichen Regelschule “Johann Wolfgang v. Goethe” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2012  in Höhe von 1.450,00 €

5.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen Regelschule “Geschwister- Scholl” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2012 in Höhe von 6.610,00

6.      Kreissportbund Eisenach e.V. – Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 6. Staatlichen Regelschule “Wartburgschule” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2012 in Höhe von 2.700,00 €.


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, die §§ 16,17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie “Örtliche Jugendförderung” und die städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

Die Anträge der Maßnahmeträger (siehe Anlage) wurden fristgerecht bis zum 31.12.2011 für das gesamte Kalenderjahr 2012 gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” und der Richtlinie 12 von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft.

Aus formellen Gründen wurde mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2012 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.

Für die Durchführung der Maßnahmen wurde das Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt hergestellt.

Unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und aus Gleichbehandlungsgründen wurden alle von den Trägern  beantragten Fördersummen um rund 20 % gekürzt (Rundungsspanne 18,0- 20,3 %).

Die Vorschläge zur Bewilligung liegen allerdings in etwa im Rahmen der Fördersummen des vergangenen Jahres. Abweichend von der Vorjahresförderung sind die Fördervorschläge für die Goetheschule, das Ernst- Abbe- Gymnasium und die Geschwister- Scholl- Schule.

Die  Goetheschule hat für 2012 insgesamt weniger Förderung beantragt als 2011. Die Fördersumme 2012 beträgt 754 € weniger als 2011. Eine Kürzung der Antragssumme 2012 erfolgte im Beschlussvorschlag um 18 %.

Im Ernst- Abbe- Gymnasium gab es aufgrund personeller Engpässe im Jahr 2011 nicht verbrauchte Fördermittel und der Träger signalisierte,  dass zum jetzigen Wissensstand auch für 2012 nicht alle Mittel benötigt werden könnten. Die Fördersumme 2012 beträgt 70 € weniger als 2011. Eine Kürzung der Antragssumme 2012 erfolgte im Beschlussvorschlag um 20,3 %.

Für die Geschwister- Scholl- Schule war die Antragssumme 2012 um 2.462 € höher als die 2011 bewilligte Summe. Ein Teil der Mittel wird für die Sprachförderung von Migranten und,  dadurch bedingt, einen etwas höheren Honorarsatz benötigt. Ein weiterer Teil der Mittel wird zur Stärkung des Schulprofils (Sommergewinnschule) für die Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der Brauchtumspflege und für handwerkliche Beschäftigungen eingesetzt. Die Fördersumme 2012 beträgt 812 € mehr als 2011. 

Mit dem Bewilligungszeitraum ist gewährleistet, daß die Maßnahmeträger und Schulen einen eigenen zeitlichen und finanziellen Planungsspielraum innerhalb der drei, von der Förderung berührten Schulhalbjahre haben. Um den Trägern für den Einsatz der Fördermittel einen weiteren, eigenen  Spielraum zu ermöglichen,  soll bei der Bewilligung auf die bisher nicht vorgeschriebene, aber übliche Praxis der Zweckbindung für Honorare und andere Sachmittel verzichtet werden.

 

Insgesamt ist eine Gesamtfördersumme in Höhe von 28.000,00 €  für die Schuljugendarbeit in Eisenach vorgesehen.

Die Finanzierung erfolgt über die Landesrichtlinie “Örtliche Jugendförderung”.

Bei den, nach Nr. 2 der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen. Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen (i.d.R. Leistungsverträge mit freien Trägern) ist es möglich, die Fördervoraussetzungen für die Zuwendungen aus der Landesrichtlinie “Örtliche Jugendförderung” nach der Höhe zu erfüllen. 

Für das Förderjahr 2012 wurden von der Stadtverwaltung Eisenach über diese 192.393,00 € beantragt. Mit einem Teilbewilligungsbescheid vom 04.04.2012 wurde diese Summe in Aussicht gestellt und Fördermittel in Höhe von 153.914,40 €  teilweise bewilligt. Eine endgültige Bewilligung der gesamten Landesmittel für 2012 erfolgt,  wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen wird.

Mit den ersten Mittelabrufen vom 20.04.2012 ist das bereits erfolgt und es wurden Mittel in Höhe von 64.130,00 € (bis einschließlich Mai) aus der Landesrichtlinie abgerufen. 

Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45150.17110 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45150.71830   (Deckungskreis 040) jeweils 28.000,00 € für die Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit vorgesehen. 

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landesfördermittel wird dem Antragsteller durch die Verwaltung unverzüglich der Bescheid zugesandt. Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” und der städtischen Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit). Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).


Anlagenverzeichnis:

Aufstellung der Antragsstellungen für die Schuljugendarbeit 2012