Betreff
Bereitstellung des Eigenanteil zur Inanspruchnahme der EFRE-Fördermittel 2012 in Höhe von 14.102 Euro
Vorlage
0903-BR/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Eisenach ist als Schulträger gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) verpflichtet, den zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Schul- und Unterrichtsbetriebes erforderlichen Aufwand zu tragen.

 

Zum Unterrichtsbetrieb in den allgemeinbildenden Schulen gehört zu einem nicht unerheblichen und stetig an Bedeutung gewinnendem Teil die Vermittlung von Medienkompetenzen. Die Vermittlung von Medienkompetenzen erfolgt dabei als Medienkunde integrativ in verschiedenen Unterrichtsfächern bzw. direkt im Unterrichtsfach Informatik als Wahlpflichtfach.

 

Zur Vermittlung der Medienkompetenzen werden PC-Arbeitsplätze (mobil oder stationär) in PC-Kabinetten zusammengefasst (15 Schülerarbeitsplätze + 1 Lehrerarbeitsplatz), als Single-Arbeitsplätze in verschiedenen Unterrichtsräumen oder als Medienecke (Zusammenfassung von meist vier PC-Arbeitsplätzen) eingesetzt.

 

Um einen effektiven, sicheren, interessanten und am Lehrplan orientierten Medienunterricht durchführen zu können, muss die zum Einsatz kommende EDV-Technik den aktuellen Anforderungen an die einzusetzende Lernsoftware (Office-Anwendungen bzw. unterrichtsspezifische Software), Antivirenschutz- bzw. Jugendschutzsoftware (im Schulalltag von besonderer Bedeutung) sowie der notwendigen Betriebssystemsoftware unter Schulbedingungen gerecht werden. 

 

Dies bedeutet insbesondere:

 

·         Bereitstellung einheitlich ausgestatteter, konfigurierter und dimensionierter PC-Arbeitsplätze inkl. peripherer Geräte / Netzwerke

·         Bereitstellung der notwendigen Softwareprodukte (Betriebssystem-, Antiviren- und Unterrichtssoftware)

 

Im Rahmen der theoretischen Berufsausbildung hat die Berufsschule, auf die in den allgemeinbildenden Schulen erworbenen Medienkompetenzen aufbauend, u. a. die Aufgabe, die erforderlichen Kenntnisse über die Anwendung und den Einsatz von fachspezifischen Softwareanwendungen mit Bezug auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zu vermitteln. Hierzu ist z. B. für die Ausbildung in dem Berufsfeld Metalltechnik (Industriemechaniker, Zerspanungsmechaniker) bzw. in dem Berufsfeld Elektrotechnik (Elektroniker für Automatisierung) spezielle Anwendungssoftware zur Programmierung von CNC-Maschinen bzw. Robotik erforderlich.

 

Darüber hinaus sind zur Vermittlung von Lehrinhalten im Bereich der Heil- und Pflegeberufe spezielle Ausstattungsgegenstände (z. B. Podologiestühle, Übungspuppen für die Vermittlung von Wiederbelebungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen) erforderlich. 

 

Zur Gewährleistung der praxisorientierten Vermittlung des naturwissenschaftlichen Lernstoffes insbesondere auch für das neu eingeführte Unterrichtsfach “Mensch – Natur – Technik” sind entsprechende Fachkabinette erforderlich, zu deren Einrichtung der Schulträger ebenfalls verpflichtet ist.

 

 

 

 

 

Mit Bescheid vom 02.04.2012 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden der Stadt Eisenach € aus dem EFRE-Förderprogramm, vorbehaltlich des zusätzlich zu erbringenden Eigenanteiles in Höhe von 14.102,00 €, Mittel in Höhe von 98.714,00 bewilligt. Die Gesamtmittel in Höhe von 112.816,00 € sind zur Investition in die Ausstattung der Schulen mit naturwissenschaftlichen und fachpraktisch-technischen Laborausrüstungen sowie mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik im Jahr 2012 einzusetzen. 

 

Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung darf die Stadt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben auch aus dem Vermögenshaushalt leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist und für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren.

 

Zur Erfüllung der oben dargelegten gesetzlichen Verpflichtung sollen die bewilligten Fördermittel zur Ersatzbeschaffung von verschlissenen PC-Kabinetten / Ausstattungsgegenständen bzw. zur Neueinrichtung eines Fachkabinetts gemäß nachfolgender Aufstellung eingesetzt werden.

 

1.      Austausch – der vorhandenen

Reanimationspuppe (SBSZ T5)                                       ca. 1.800 €

 

2.      Beschaffung von Unterrichtssoftware

für die Ausbildung von Metallberufen

im Bereich CAD/CAM  Drehen und Fräsen

(SBSZ T1)                                                                         ca. 5.800 €

 

3.      Austausch – PC Kabinett

SPS - Labor (SBSZ T1 – ehem. A 118)                          ca. 12.000 €

 

4.      Austausch – PC Kabinett

CAD - Labor (SBSZ T1 – ehem. A 113)                          ca. 12.000 €

 

5.      Austausch – PC Kabinett

(Ernst-Abbe-Gymnasium HS I )                                        ca. 13.000 €

 

6.      Austausch – PC Kabinett

Elisabeth-Gymnasium Keller 001)                                    ca. 13.000 €

 

7.      Austausch – PC Kabinett (10 PC)

(Jakobschule Raum 302)                                                 ca. 7.500 €

 

8.      Austausch – PC Kabinett (10 PC)

(Hörselschule PC-Kabinett)                                              ca. 9.216 €

 

9.      Einrichtung eines Biologiefachkabinetts

(Goetheschule Raum 202)                                               ca. 24.000 €

 

10.  Vernetzung von Unterrichtsräumen (daten-

technische Anbindung)

1 x Goetheschule                                                              ca. 10.000 €

1 x SBSZ T5                                                                      ca. 4.500 €

 

 

Die aufgeführten Anschaffungs- bzw. Austauschmaßnahmen sind zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und sicheren Unterrichtsbetriebes zwingend erforderlich. Die aufgeführte EDV-Technik ist bereits derzeit, aufgrund unzureichender Speicher- sowie Verarbeitungskapazitäten und damit einher gehender veralteter Betriebssystemsoftware, nicht mehr arbeitsfähig bzw. nur noch eingeschränkt arbeitsfähig. Insbesondere ist einen effektiver Schutz vor Viren, Würmern und Trojanischen Pferden sowie der Einsatz von neuen Unterrichtsmedien und – programmen aufgrund der veralteten Technik nicht möglich. Im Ergebnis dessen erfolgte bereits mehrfach durch die Deutsche Telekom die Aufforderung, die Verwendung ungeschützter Rechner zu unterlassen. Andernfalls würde die Sperrung von Internetzugängen erfolgen.

 

Ferner ist zur lehrplanmäßigen Durchführung des naturwissenschaftlichen Unterrichts an der Goetheschule ein Biologiefachkabinett, welches bereits mehrfach beantragt wurde, dringend erforderlich. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Förderung von naturwissenschaftlichen Ausrüstungsgegenständen in der neuen EFRE-Förderperiode ab 2014 voraussichtlich nicht mehr enthalten sein wird.

 

Im Haushaltsplan 2010 waren für Investitionen im Rahmen des EFRE-Förderprogrammes Mittel in Höhe von 16.930 € als Eigenanteil eingeplant.

 

Aus den vorgenannten Gründen werden die Eigenmittel als Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Fördermittel im Rahmen der EFRE–Förderung 2012 in Höhe von 14.102,00 € bereitgestellt.