I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Förderung von Personal- und Sachkosten der Referentin für
Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. in Form eines
Festbetragszuschusses in Höhe von 12.000,00 € für den Zeitraum vom 01.01.2012
bis zum 31.12.2012.
II. Begründung
Rechtsgrundlage für die Förderung
bilden die §§ 12 (Förderung der Jugendverbände), 74 (Förderung der freien
Jugendhilfe) SGB VIII, der § 17 (Förderung der
Jugendverbandsarbeit) ThürKJHAG und die Landesrichtlinie „Örtliche
Jugendförderung”.
Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium.
Die Jugendverbandsarbeit bietet jungen Menschen beste Grundvoraussetzungen für Partizipation und Mitbestimmung. In verschiedenen empirischen Untersuchungen wurde herausgearbeitet, dass der Verband als zweites Zuhause, als Hilfe bei bisher nicht gelösten Entwicklungsaufgaben, als Lern- und Übungsfeld für Karrieremuster und von Rollen der institutionalisierten Berufs- und Erwachsenenwelt, als Anbieter von Freizeitmaßnahmen und/oder als Kontrastprogramm zum Alltag fungieren kann. Nicht zuletzt ist ein ehrenamtliches Engagement als Jugendlicher auch eine der besten Voraussetzungen für die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben und damit Stärkung des Ehrenamtes im späteren Erwachsenenalter.
Die Leistungsfähigkeit der verbandlichen Jugendarbeit ist trotzdem entscheidend davon abhängig, dass die meist ehrenamtlich arbeitenden Jugendverbände über zentrale Geschäfts- und Anlaufstellen verfügen, die die verbandlichen Tätigkeiten in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht planen, koordinieren und weiterentwickeln, demokratische Beteiligungsprozesse gestalten sowie anfallende Verwaltungsaufgaben unterstützen bzw. selbst wahrnehmen.
Der Stadtjugendring Eisenach e.V. ist für momentan 16 Verbände und Vereine ein Dachverband für die Jugendverbandsarbeit in Eisenach. Er ist seit 1991 als Jugendverband in der Stadt Eisenach tätig und wurde 1993 als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.
Der Stadtjugendring ist damit
langjähriger Bestandteil der Jugendverbands- und Jugendarbeit in Eisenach und
verlässlicher Kooperationspartner
trägerübergreifender Veranstaltungen mit gesamtstädtischem Charakter.
Er unterstützt
mit seiner hauptamtlichen Struktur und nicht zuletzt durch seinen
beschließenden Sitz im Jugendhilfeausschuss der Stadt die Kommunikation
zwischen seinen Mitgliedsvereinen aber auch die Bereitstellung
bedarfsgerechter, trägerübergreifender Angebote der Jugendarbeit und der
Jugendverbandsarbeit.
Unmittelbar
ist der Stadtjugendring Eisenach e.V. Träger des Theaterpädagogischen Zentrums „tpz”.
Im Interesse der verbesserten Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
reagierte der Stadtjugendring mit der Übernahme der Trägerschaft für die
Maßnahmen der Schuljugendarbeit im Ernst- Abbe- Gymnasium, der Oststadt- und
der Geschwister- Scholl- Schule auf eine wichtige jugendpolitische
Schwerpunktsetzung. Im Rahmen des, seit 2007 laufenden Bundesprogrammes „Vielfalt
tut gut‘ und des Folgeprogrammes „Toleranz fördern- Kompetenz stärken” ist der
Stadtjugendring Träger der Koordinierungsstelle dieser Programme und engagiert
sich gegen politischen Extremismus und Intoleranz. Darüber hinaus ist der
Stadtjugendring örtlicher Träger der Ausbildung von Jugendgruppenleitern
entsprechend der JULEICA.
Der
vorliegende Antrag wurde fristgerecht zum 31.12.2011 gestellt und nach Maßgabe
der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung” von der Verwaltung auf
Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft. Aus
formellen Gründen wurde mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige
Maßnahmebeginn für die beantragten
Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2012 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass
damit kein Rechtsanspruch auf die
beantragte Zuwendung begründet wird.
Die
beantragte Förderung in Höhe von 12.000,00 € wird für Personal- und anteilige
Sachkosten für die koordinierende Stelle der Referentin für
Jugendverbandsarbeit (0,25 VZÄ) benötigt.
Die Finanzierung erfolgt über die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung”.
Bei den, nach Nr. 2 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung” förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen. Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen (i.d.R. Leistungsverträge mit freien Trägern) ist es möglich, die Fördervoraussetzungen für die Zuwendungen aus der Landesrichtlinie “Örtliche Jugendförderung” nach der Höhe zu erfüllen.
Für das Förderjahr 2012 wurden von der Stadtverwaltung Eisenach über diese 192.393,00 € beantragt. Mit einem Teilbewilligungsbescheid vom 04.04.2012 wurde diese Summe in Aussicht gestellt und Fördermittel in Höhe von 153.914,40 € teilweise bewilligt. Eine endgültige Bewilligung der gesamten Landesmittel für 2012 erfolgt, wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen wird.
Das ist mit den ersten Mittelabrufen vom 20.04.2012 bereits erfolgt und es wurden Mittel in Höhe von 64.130,00 € (bis einschließlich Mai) aus der Landesrichtlinie abgerufen.
Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der
Haushaltsstelle 45110.17100 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle
45110.71800 (Deckungskreis 040) jeweils 12.000 € für die Förderung der
Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. vorgesehen.
Nach
der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der
Landes-fördermittel wird dem Antragsteller durch die Verwaltung unverzüglich
der Bescheid zugesandt.
Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung”.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).