Betreff
Förderung von Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. im Jahr 2012
Vorlage
0904-JHA/2012
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Förderung von Personal- und Sachkosten der Referentin für Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. in Form eines Festbetragszuschusses in Höhe von 12.000,00 € für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012.

 


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 12 (Förderung der Jugendverbände), 74 (Förderung der freien Jugendhilfe) SGB VIII, der § 17 (Förderung der Jugendverbandsarbeit) ThürKJHAG und die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung”.

Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium.

 

Die Jugendverbandsarbeit bietet jungen Menschen beste Grundvoraussetzungen für  Partizipation und Mitbestimmung. In verschiedenen empirischen Untersuchungen wurde herausgearbeitet, dass der Verband als zweites Zuhause, als Hilfe bei bisher nicht gelösten Entwicklungsaufgaben, als Lern- und Übungsfeld für Karrieremuster und von Rollen der institutionalisierten Berufs- und Erwachsenenwelt, als Anbieter von Freizeitmaßnahmen und/oder als Kontrastprogramm zum Alltag fungieren kann. Nicht zuletzt ist ein ehrenamtliches Engagement als Jugendlicher auch eine der besten Voraussetzungen für die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben und damit Stärkung des Ehrenamtes im späteren Erwachsenenalter.

 

Die Leistungsfähigkeit der verbandlichen Jugendarbeit ist trotzdem entscheidend davon abhängig, dass die meist ehrenamtlich arbeitenden Jugendverbände über zentrale Geschäfts- und Anlaufstellen verfügen, die die verbandlichen Tätigkeiten in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht planen, koordinieren und weiterentwickeln, demokratische Beteiligungsprozesse gestalten sowie anfallende Verwaltungsaufgaben unterstützen bzw.  selbst wahrnehmen.

 

Der Stadtjugendring Eisenach e.V. ist für momentan 16 Verbände und Vereine ein Dachverband für die Jugendverbandsarbeit in Eisenach. Er ist seit 1991 als Jugendverband in der Stadt Eisenach tätig und wurde 1993 als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.

Der Stadtjugendring ist damit langjähriger Bestandteil der Jugendverbands- und Jugendarbeit in Eisenach und verlässlicher Kooperationspartner trägerübergreifender Veranstaltungen mit gesamtstädtischem Charakter.

 

Er unterstützt mit seiner hauptamtlichen Struktur und nicht zuletzt durch seinen beschließenden Sitz im Jugendhilfeausschuss der Stadt die Kommunikation zwischen seinen Mitgliedsvereinen aber auch die Bereitstellung bedarfsgerechter, trägerübergreifender Angebote der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit. 

Unmittelbar ist der Stadtjugendring Eisenach e.V. Träger des Theaterpädagogischen Zentrums „tpz”. Im Interesse der verbesserten Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule reagierte der Stadtjugendring mit der Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahmen der Schuljugendarbeit im Ernst- Abbe- Gymnasium, der Oststadt- und der Geschwister- Scholl- Schule auf eine wichtige jugendpolitische Schwerpunktsetzung. Im Rahmen des, seit 2007 laufenden Bundesprogrammes „Vielfalt tut gut‘ und des Folgeprogrammes „Toleranz fördern- Kompetenz stärken” ist der Stadtjugendring Träger der Koordinierungsstelle dieser Programme und engagiert sich gegen politischen Extremismus und Intoleranz. Darüber hinaus ist der Stadtjugendring örtlicher Träger der Ausbildung von Jugendgruppenleitern entsprechend der JULEICA.

 

Der vorliegende Antrag wurde fristgerecht zum 31.12.2011 gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung” von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft. Aus formellen Gründen wurde mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2012 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.

 

Die beantragte Förderung in Höhe von 12.000,00 € wird für Personal- und anteilige Sachkosten für die koordinierende Stelle der Referentin für Jugendverbandsarbeit (0,25 VZÄ) benötigt.

 

Die Finanzierung erfolgt über die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung”.

Bei den, nach Nr. 2 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung” förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen. Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen (i.d.R. Leistungsverträge mit freien Trägern) ist es möglich, die Fördervoraussetzungen für die Zuwendungen aus der Landesrichtlinie “Örtliche Jugendförderung” nach der Höhe zu erfüllen.

Für das Förderjahr 2012 wurden von der Stadtverwaltung Eisenach über diese 192.393,00 € beantragt. Mit einem Teilbewilligungsbescheid vom 04.04.2012 wurde diese Summe in Aussicht gestellt und Fördermittel in Höhe von 153.914,40 € teilweise bewilligt. Eine endgültige Bewilligung der gesamten Landesmittel für 2012 erfolgt, wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen wird.

Das ist mit den ersten Mittelabrufen vom 20.04.2012 bereits erfolgt und es wurden Mittel in Höhe von 64.130,00 € (bis einschließlich Mai) aus der Landesrichtlinie abgerufen. 

Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45110.17100 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45110.71800 (Deckungskreis 040) jeweils 12.000 € für die Förderung der Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. vorgesehen. 

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landes-fördermittel wird dem Antragsteller durch die Verwaltung unverzüglich der Bescheid zugesandt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung”.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).