Betreff
Bericht zur Förderung freier Träger der Jugendhilfe 2011
Vorlage
0905-BR/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Entsprechend § 71 Abs. 2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium für Förderungen im Rahmen der durch den Stadtrat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

 

Mit den bestehenden Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eisenach vom 01.01.2002, geändert am 22.03.2007, beschloss der Jugendhilfeausschuss einen Handlungsrahmen für eigenständige Förderentscheidungen durch die Verwaltung des Jugend- und Schulverwaltungsamtes, um Förderungen flexibler, zeitnaher und mit weniger Verwaltungsaufwand zu gestalten.

 

Mit dem Beschluss der Richtlinien bat der Jugendhilfeausschuss um die jährliche Vorlage einer Übersicht über die Förderungen der freien Jugendhilfe in Eisenach.

 

Um eine Gesamtübersicht zu erhalten, wurden in der Anlage nicht nur die Förderungen nach den Richtlinien, sondern alle Förderungen und vertraglich gebundenen Leistungen/ Zuschüsse eingearbeitet.

 


Anlagenverzeichnis

Übersicht über die Förderung freier Träger der Jugendhilfe 2011