Betreff
Erhöhung der Nutzungsentgelte für Garagengrundstücke in der Kernstadt und in den Ortsteilen
Vorlage
0188-StR/2009
Aktenzeichen
65.1-1814-GG
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Bei der Festsetzung der Nutzungsentgelte für kommunale Garagengrundstücke analog zur Einstufung der Garagenpachten der SWG zu verfahren (siehe Anlage).

2.      Die Erhöhung der Nutzungsentgelte ohne Sonderregelung nach Punkt 3 wird ab 01.05.2010 wirksam.

3.      Die Erhöhung der Nutzungsentgelte mit vertraglicher Regelung gemäß der abge-schlossenen Überleitungsverträge (sog. “Dreiecksverträge”) wird ab 01.10.2010 wirksam.

 


Begründung:

 

Um eine Ungleichbehandlung der Garagenpächter auf kommunalem Grund und Boden und auf SWG – Grundstücken zu vermeiden, sollen die Pachten jeweils der Pachthöhe der gleichen Zone erhoben werden.

 

Deshalb sind die Nutzungsentgelte für Garagengrundstücke in der Kernstadt und in den Ortsteilen den Nutzungsentgelten der SWG anzupassen.