I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. Bei
der Festsetzung der Nutzungsentgelte für kommunale Garagengrundstücke analog
zur Einstufung der Garagenpachten der SWG zu verfahren (siehe Anlage).
2. Die
Erhöhung der Nutzungsentgelte ohne Sonderregelung nach Punkt 3 wird ab
01.05.2010 wirksam.
3. Die
Erhöhung der Nutzungsentgelte mit vertraglicher Regelung gemäß der abge-schlossenen
Überleitungsverträge (sog. “Dreiecksverträge”) wird ab 01.10.2010 wirksam.
Begründung:
Um eine Ungleichbehandlung der Garagenpächter auf kommunalem Grund und Boden und auf SWG – Grundstücken zu vermeiden, sollen die Pachten jeweils der Pachthöhe der gleichen Zone erhoben werden.
Deshalb sind die Nutzungsentgelte für Garagengrundstücke in der Kernstadt und in den Ortsteilen den Nutzungsentgelten der SWG anzupassen.