I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Das
beantragte Bürgerbegehren vom 30.11.2011 zum Erhalt des Grundschulstandorts “Am
Petersberg” ist endgültig zulässig.
2. Dem
zugelassenen Bürgerbegehren gemäß Antrag vom 30.11.2011 zum Erhalt des
Grundschulstandortes “Am Petersberg” wird wie folgt entsprochen:
a) Der Beschlussteil Pkt. 2a) des
Stadtratsbeschlusses Nr. 0400/2011 vom 09.09.2011 wird aufgehoben.
b) Der Grundschulstandort “Am
Petersberg”, Langensalzaer Straße 44, 99817
Eisenach bleibt bestehen.
Begründung:
Zu 1.
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach Nr. 0400/2011 vom
09.09.2011 zur Fortschreibung der
Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den
Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 wurde unter dem Punkt 2a die Aufhebung des Schulstandortes für die 2.
Staatliche Grundschule “Am Petersberg” in der Langensalzaer Straße 44 sowie die
Errichtung eines neuen Grundschulstandortes am Schulstandort Altstadtstraße 30
beschlossen.
Am 30.11.2011 wurde ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens,
welches sich gegen den o. g. Punkt 2a des Stadtratsbeschlusses richtet,
fristgerecht eingereicht. Da die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren
vorlagen, wurde das Begehren zugelassen und die Sammlungsfrist vom 02.03.2012
bis 02.07.2012 festgelegt.
Mit dem Ablauf der Sammlungsfrist wurden die über die freie Sammlung
erstellten Sammellisten mit den Unterschriften der Unterstützer des Begehrens
an die Stadtverwaltung Eisenach übergeben. Die Sammellisten enthalten den
notwendigen Inhalt und entsprechen der vorgeschriebenen Form. Nach erfolgter
Prüfung wurden 3742 gültige Unterschriften eingereicht. Gemäß § 17a ThürKO ist
das Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn ihm mindestens sieben von Hundert
stimmberechtigte Bürger der Stadt Eisenach zugestimmt haben. Basis für das
Erreichen des Quorums sind die wahlberechtigten Bürger bei der letzten
Kommunalwahl (Wählerverzeichnis zur OB-Stichwahl am 06.05.2012 mit 35.166
wahlberechtigten Bürgen). Diese Voraussetzung wurde erfüllt. Da auch die weiteren
formellen und materiellen Voraussetzungen für das Bürgerbegehren gemäß der
ThürKO vorliegen, ist das Bürgerbegehren endgültig zulässig.
Für den über das Schuljahr 2012/2013 weiterführenden Schulbetrieb der
Grundschule “Am Petersberg” ist mit nachfolgenden jährlichen Betriebs- und
Personalkosten (Basis 2011) zu rechnen.
Betriebskosten 73.957,53 €
Personalkosten 34.677,65 €
Dringende Investitionskosten bis
2020 920.000 €
(Stand 2012)
davon für:
Auflagen aus Gefahrenverhütungsschau 170.000 €
Dachsanierung 90.000 €
Fassadensanierung 200.000 €
Fenstersanierung 120.000 €
Außen- / Innentüren 20.000 €
Fußbodenbeläge / Fliesenarbeiten 40.000 €
Sanitärinstallationen 15.000 €
Heizungsinstallationen 90.000 €
Trockenbau- und Malerarbeiten 30.000 €
Elektroinstallationen 40.000 €
Keller/Trockenlegeung, Außenanlagen 105.000 €
Zu 2.
Dem Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulstandortes “Am Petersberg” haben 3.742 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger zugestimmt. Aufgrund des überzeugenden Ausganges des Begehrens wird vorgeschlagen, den Beschlusspunkt 2a des Stadtratsbeschlusses 0400/2011 vom 09.09.2011 aufzuheben. Damit bleibt der Grundschulstandort “Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44, 99817 Eisenach erhalten.
Derzeit wird durch die Oststadtschule ein Konzept zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße erarbeitet. Dieses soll der Stadtverwaltung Eisenach zeitnah übergeben werden. Im Ergebnis dessen ist über den Beschlusspunkt 1a des Stadtratesbeschlusses Nr. 0400/2011 vom 09.09.2011 neu zu entscheiden.