Betreff
Endgültige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Petersbergschule
Vorlage
0946-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Das beantragte Bürgerbegehren vom 30.11.2011 zum Erhalt des Grundschulstandorts “Am Petersberg” ist endgültig zulässig.

2.      Dem zugelassenen Bürgerbegehren gemäß Antrag vom 30.11.2011 zum Erhalt des Grundschulstandortes “Am Petersberg” wird wie folgt entsprochen:     
a)   Der Beschlussteil Pkt. 2a) des Stadtratsbeschlusses Nr. 0400/2011 vom 09.09.2011            wird aufgehoben.       
b)   Der Grundschulstandort “Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44, 99817
      Eisenach bleibt bestehen.

 

 


Begründung:

 

Zu 1.

 

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach Nr. 0400/2011 vom 09.09.2011 zur Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 wurde unter dem Punkt 2a die Aufhebung des Schulstandortes für die 2. Staatliche Grundschule “Am Petersberg” in der Langensalzaer Straße 44 sowie die Errichtung eines neuen Grundschulstandortes am Schulstandort Altstadtstraße 30 beschlossen.

 

Am 30.11.2011 wurde ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens, welches sich gegen den o. g. Punkt 2a des Stadtratsbeschlusses richtet, fristgerecht eingereicht. Da die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren vorlagen, wurde das Begehren zugelassen und die Sammlungsfrist vom 02.03.2012 bis 02.07.2012 festgelegt.

 

Mit dem Ablauf der Sammlungsfrist wurden die über die freie Sammlung erstellten Sammellisten mit den Unterschriften der Unterstützer des Begehrens an die Stadtverwaltung Eisenach übergeben. Die Sammellisten enthalten den notwendigen Inhalt und entsprechen der vorgeschriebenen Form. Nach erfolgter Prüfung wurden 3742 gültige Unterschriften eingereicht. Gemäß § 17a ThürKO ist das Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn ihm mindestens sieben von Hundert stimmberechtigte Bürger der Stadt Eisenach zugestimmt haben. Basis für das Erreichen des Quorums sind die wahlberechtigten Bürger bei der letzten Kommunalwahl (Wählerverzeichnis zur OB-Stichwahl am 06.05.2012 mit 35.166 wahlberechtigten Bürgen). Diese Voraussetzung wurde erfüllt. Da auch die weiteren formellen und materiellen Voraussetzungen für das Bürgerbegehren gemäß der ThürKO vorliegen, ist das Bürgerbegehren endgültig zulässig.

 

Für den über das Schuljahr 2012/2013 weiterführenden Schulbetrieb der Grundschule “Am Petersberg” ist mit nachfolgenden jährlichen Betriebs- und Personalkosten (Basis 2011) zu rechnen.

 

 

Betriebskosten                                                        73.957,53 €

Personalkosten                                                       34.677,65 €

 

Dringende Investitionskosten bis 2020                      920.000 €

(Stand 2012)

 

davon für:

Auflagen aus Gefahrenverhütungsschau                   170.000 €

Dachsanierung                                                            90.000 €

Fassadensanierung                                                    200.000 €

Fenstersanierung                                                        120.000 €

Außen- / Innentüren                                                      20.000 €

Fußbodenbeläge / Fliesenarbeiten                               40.000 €

Sanitärinstallationen                                                      15.000 €

Heizungsinstallationen                                                 90.000 €

Trockenbau- und Malerarbeiten                                    30.000 €

Elektroinstallationen                                                      40.000 €

Keller/Trockenlegeung, Außenanlagen                       105.000 €

 

 

Zu 2.

 

Dem Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulstandortes “Am Petersberg” haben 3.742 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger zugestimmt. Aufgrund des überzeugenden Ausganges des Begehrens wird vorgeschlagen, den Beschlusspunkt 2a des Stadtratsbeschlusses 0400/2011 vom 09.09.2011 aufzuheben. Damit bleibt der Grundschulstandort “Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44, 99817 Eisenach erhalten.

 

Derzeit wird durch die Oststadtschule ein Konzept zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße erarbeitet. Dieses soll der Stadtverwaltung Eisenach zeitnah übergeben werden. Im Ergebnis dessen ist über den Beschlusspunkt 1a des Stadtratesbeschlusses Nr. 0400/2011 vom 09.09.2011 neu zu entscheiden.