I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Öffentliche Widmung der
folgenden Straßen im Gewerbegebiet Stedtfeld „Weinbergstraße“, „Am Goldberg”, „Wartburgstraße”
(Flur 3, Flurstück 179/20)
Begründung:
Die Straßen befinden sich im Eigentum der Stadt Eisenach. Mit der Verkehrsfreigabe erfolgte bereits die Inanspruchnahme der tatsächlich öffentlichen Straße durch die Allgemeinheit.
Öffentliche Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs. 1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Wegerechtes erhalten.
Im vorliegenden Fall handelt es sich gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG um Gemeindestraßen auf einem Flurstück.
Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen ist lt. § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.
Gemeinde
Eisenach, Gemarkung Stedtfeld |
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Flur |
Flurstück |
Fläche in |
Farbe |
Funktion
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Straßen |
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m2 |
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Weinbergstraße |
3 |
179/20 |
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Rot |
Straße |
Am
Goldberg |
3 |
179/20 |
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Grün |
Straße |
Wartburgstraße |
3 |
179/20 |
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Blau |
Straße |
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12.816 |
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Anlagenverzeichnis:
Lageplan