Betreff
Öffentliche Widmung der Straßen im Gewerbegebiet Stedtfeld "Weinbergstraße", "Am Goldberg", "Wartburgstraße" gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
Vorlage
0969-StR/2012
Aktenzeichen
61./61.2/61.24 Gewerbegebiet Stedtfeld
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Öffentliche Widmung der folgenden Straßen im Gewerbegebiet Stedtfeld „Weinbergstraße“, „Am Goldberg”, „Wartburgstraße” (Flur 3, Flurstück 179/20)


Begründung:

Die Straßen befinden sich im Eigentum der Stadt Eisenach. Mit der Verkehrsfreigabe erfolgte bereits die Inanspruchnahme der tatsächlich öffentlichen Straße durch die Allgemeinheit.

Öffentliche Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs. 1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Wegerechtes erhalten.

Im vorliegenden Fall handelt es sich gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG um Gemeindestraßen auf einem Flurstück. 

Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen ist lt. § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.

Gemeinde Eisenach, Gemarkung Stedtfeld

Flur

Flurstück

Fläche in

Farbe

Funktion

Straßen

m2

Weinbergstraße

   3

179/20

Rot

     Straße

Am Goldberg

3

179/20

 Grün

     Straße

Wartburgstraße

3

179/20

      Blau

     Straße

12.816


Anlagenverzeichnis:

Lageplan