Betreff
4. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1027-StR/2012
Aktenzeichen
20.2_11.2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 4. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach.

 


Begründung:

 

Die defizitäre Haushaltssituation erfordert verschiedene Maßnahmen, damit mittel- und langfristig zumindest ein ausgeglichenes Ergebnis im Rahmen der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach erreicht werden kann.

 

Aus diesem Grunde wurde auch die Erhöhung der Hundesteuer erneut in das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach aufgenommen. Auf die in Anlage 6 -Maßnahmekatalog – unter lfd. Nr. 24 enthaltene Maßnahme wird insoweit verwiesen.

 

Unter Berücksichtigung der Vorschriften des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und mit der Maßgabe, dass die Hundesteuer als Jahressteuerbetrag zu veranschlagen ist, ist die Satzungsänderung zum 01.01.2013 möglich.

 

Auf den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf wird verwiesen. Die Steuersätze sollen wie folgt festgesetzt werden:

 

 

Satz bisher

Vorgeschlagener neuer Satz

Normaltarif

60 €/Hund

72 €/Hund

Tarif erm.

30 €/Hund

36 €/Hund

Gefährlicher Hund

300 €/Hund

324 €/Hund


Bei durchschnittlich ca. 2025 gemeldeten Hunden, darunter ca. 5 gefährlichen Hunden, bedeutet dies eine Mehreinnahme von ca. 24.620 €.

 

Mit der Änderung im § 5 Abs. 3 Satz 2 wird die Übereinstimmung der Rassebezeichnung gefährlicher Hunde mit dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011 hergestellt.

 

Da die letzte planmäßige Sitzung des Stadtrates in diesem Jahr am 28.11.2012 stattfindet und gemäß des Haushaltssicherungskonzeptes die aus der vorgeschlagenen Erhöhung kalkulierten Mehreinnahmen bereits im Jahr 2013 vollständig zu realisieren sind, ist die Einbringung, Beratung und Beschlussfassung der Änderungssatzung gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates in einer Sitzung notwendig, damit diese vom Stadtrat beschlossene Vorgabe umgesetzt und die vorgelegte Änderungssatzung zum 01.01.2013 in Kraft treten kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach

Fließtextversion Hundesteuersatzung

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