Betreff
13. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
1032-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 13. Änderung zur Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.


Begründung:

 

Zu 1.)

Die Anpassung ist erforderlich, da der ehemalige Leiter des Rechts- und Organisationsamtes aufgrund einer Änderung in der Organisationsstruktur nun der Leiter des Personal- und Organisationsamtes ist.

 

Zu 2.)

Aufgrund der Festlegung, dass die Sitzungen des Stadtrates grundsätzlich mittwochs stattfinden, war es erforderlich die Terminkette der Ausschüsse zu ändern. Der Haupt- und Finanzausschuss, in dem das Benehmen zur Sitzung des Stadtrates hergestellt wird, findet nach dieser geänderten Terminkette nun 21 Tage vor dem Stadtrat statt. Dementsprechend kann die Einladungsfrist auf 17 Tage verlängert werden.

 

Zu 3.)

Auch die Änderung des Sitzungsbeginns auf 17:00 Uhr ergibt sich daraus, dass die Sitzungen des Stadtrates in Zukunft mittwochs stattfinden.

 

Zu 4.)

Da Anträge vor der Benehmenssitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegen müssen und die Benehmenssitzung 21 Tage vor der Sitzung des Stadtrates stattfindet, ist es erforderlich, die Antragsfrist auf 22 Tage zu verlängern.

 

Zu 5.)

Durch den geänderten Sitzungstag für die Sitzungen des Stadtrates ist es ebenfalls erforderlich, die Frist für Einwohneranfragen anzupassen. Ohne die Anpassung würde die Frist an einem Sonntag enden. Damit wäre die Bearbeitungszeit zur Beantwortung der Anfrage zu kurz.

 

Zu 6.)

Durch die geänderte Sitzordnung erfolgen die Redebeiträge wieder vom Rednerpult bzw. vom Standmikrophon aus. Deshalb kann der Klammerzusatz gestrichen werden.

 

Zu 7.)

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat mit Beschlussfassung vom 26. September 2012 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Dieses wurde durch das Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 25.10.2012 genehmigt. Gemäß der lfd. Nummer 03 des Maßnahmenkataloges sollen anstatt der bisherigen Verlaufsprotokolle nun Beschlussprotokolle gefertigt werden. Dazu ist eine Anpassung des § 24 der Geschäftsordnung erforderlich.

 

Zu 8.)

Aufgrund der Änderung im § 24 ist eine Änderung des § 38 erforderlich.

 

Zu 9.)

Der neue § 47 enthält die Gleichstellungsbestimmung und wurde neu hinzugefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

13. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach