Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Sanierung des Lutherdenkmales
Vorlage
AF-0380/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1. Wie schlüsselt sich die Finanzierung der Maßnahme auf?

   (Gesamtkosten/Fördermittelanteil – durch wen/Eigenanteil der Stadt)

 

2. Auf welcher gesetzlichen Förder- und Geschäftsordnungsgrundlage des Landes und des Stadtrates war die Oberbürgermeisterin berechtigt, die entsprechenden Fördermittelanträge einzureichen und die notwendigen Verträge abzuschließen, ohne eine gesicherte Finanzierung des Projektes mit dem Eigenanteil der Stadt garantieren zu können?

 

3. Aus welcher Haushaltsstelle wird der Eigenanteil der Stadt entnommen, wenn die erbetenen Spenden nicht eingehen?

 

4. Mit welchem Ergebnis wurde vor der vertraglichen Realisierung des Projektes die Genehmigung des LVwA eingeholt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1)    Die Gesamtkosten zur Restaurierung des Natursteinsockels und Konservierung des Standbildes belaufen sich auf ca. 120.000,00 €. Die Gesamtmaßnahme soll in drei Abschnitten (2013, 2014 und 2015) erfolgen.

 

Die Kosten für das Jahr 2013 belaufen sich auf 40.000,00 €. Der Eigenanteil in Höhe von 10.000,00 € wird durch den Verkehrsverein gespendet, eine verbindliche Zusage liegt schriftlich vor. Es wurde lediglich für das Jahr 2013 ein Fördermittelantrag gestellt, da die drei Bauabschnitte in sich abgeschlossen sind.

 

Zu 2)    Grundsätzlich ist zu bemerken, dass noch keine Verträge abgeschlossen wurden. Diese werden erst nach Zusage der Fördermittel abgeschlossen. Bei der Spende des Verkehrsvereins handelt es sich um eine zweckgebundene Spende.

 

Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hat im Rahmen der Erstellung des Gutachtens (wurde vom Landesamt beauftragt und bezahlt) eine Probereinigung und Probeversiegelung vornehmen lassen.

 

Zu 3) Es  wurde ein Spendenkonto (Verwahrkonto 1015.0 VW) eingerichtet. Da wie unter 1 erläutert, lediglich ein Fördermittelantrag für 2013 gestellt wurde und der Eigenanteil der Stadt durch eine Spende des Verkehrsvereins gesichert ist, bedarf es keiner Inanspruchnahme von Mitteln aus dem städtischen Haushalt.

 

Zu 4) Eine vertragliche Realisierung hat noch nicht stattgefunden. Bisher wurde lediglich der Fördermittelantrag gestellt.