Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Haushaltssicherungskonzept
Vorlage
AF-0383/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1. Inwieweit ist der Beschluss des Stadtrates vom 26.09.2012 noch verbindlich und wird die Oberbürgermeisterin die darin genannten Einzelmaßnahmen fristgerecht als Beschlussvorlagen in den Stadtrat einbringen?

 

2. Welche Maßnahmen wird die Oberbürgermeisterin ergreifen, den zusätzlichen Konsolidierungsbedarf von ca. 3.6 Mio € in das HHSK einzuarbeiten?

 

3. Besteht durch diese veränderte Situation und das nunmehr nicht „ausreichende“ HHSK die Gefahr, dass das Land die ausgereichten Fördermittel für das BSZ zurückfordert, wie angekündigt wurde?

 

4. Prüft das LVwA trotz der veränderten prognostizierten Fehlbeträge das HHSK der Stadt auf Genehmigung und unter welchen Voraussetzungen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1)

Der Beschluss des Stadtrates zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2012 – 2022 ist nach wie vor verbindlich, was auch an dem inzwischen vorliegenden Genehmigungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes ablesbar ist. Die dem Stadtrat vorzulegenden Beschlussvorlagen zur Umsetzung des HSK werden im Rahmen der Fristen vorgelegt.

 

Zu 2)

Die sich durch die Änderung des kommunalen Finanzausgleiches im Vergleich zum beschlossenen und genehmigten Haushaltssicherungskonzept zusätzlich ergebende Finanzierungslücke war Gegenstand eines Gespräches mit Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes und dem Thüringer Finanzminister, Dr. Voß. Inwieweit zur Kompensation dieser Finanzierungslücke weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich werden, kann erst nach endgültiger Beschlussfassung des Thüringer Landtages zum Doppelhaushalt 2013/2014 gesagt werden. Erst dann werden die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich endgültig feststehen. Daher kann diese Frage derzeit nicht abschließend beantwortet werden.

 

Zu 3)

Der Bescheid über die Gewährung einer Bedarfszuweisung für die Sanierung des Berufschulzentrum ist mit dem Vorbehalt der Vorlage eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes durch die Stadt Eisenach bis zum 31.10.2012 versehen. Da das vom Stadtrat beschlossene Haushaltssicherungskonzept mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 25.10.2012 genehmigt wurde, konnte das geforderte genehmigte Konzept somit dem Thüringer Finanzministerium als Bewilligungsbehörde rechtzeitig vor dem 31.10.2012 vorgelegt werden. Der im Bescheid zur Gewährung der Bedarfszuweisung enthaltene Vorbehalt wurde damit ausgeräumt.

 

Zu 4)

Wie unter 3) bereits dargestellt, wurde das vom Stadtrat beschlossene HSK mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 25.10.2012 genehmigt.