Betreff
Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung der Neufassung
Vorlage
1040-StR/2012
Aktenzeichen
20.2_TFA_3_2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach in der Neufassung.


Begründung:

 

Auf die Begründung zur Einbringung o. g. Satzung wird verwiesen.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.09.2012 die Satzung zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Nach Vorlage der schriftlichen Begründungen zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.07.2012 (Aktenzeichen BverwG 9 CN 1.11 und 9 CN 2.11) wurde die Satzung hinsichtlich des Abgabegegenstandes (§ 1 Abs. 2 der Satzung) nochmals überarbeitet.

 

Danach unterliegt der Aufwand des Übernachtungsgastes für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen nicht der Abgabe.

 

In der Urteilsbegründung heißt es außerdem, dass steuerrechtliche Regelungen für die Betroffenen hinreichend bestimmt sein müssen.

 

Unter dieser Prämisse sowie der Einhaltung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie Gewährleistung der Steuergerechtigkeit, muss die Unterscheidung zwischen privat veranlasster und beruflich zwingend erforderlicher Übernachtung hinreichend bestimmt und nachprüfbar sein.

 

§ 1 Abs. 3 der Satzung wurde entsprechend überarbeitet, um dieser Forderung zu entsprechen.

 

Nach dem Vorbild der Stadt Erfurt wurde ein Formular zur Bestätigung der beruflich zwingend erforderlichen Übernachtung/en entwickelt (Anlage), dass entweder durch den Betreiber der Beherbergungsstätte ausgefüllt und unterschrieben werden muss oder aber durch den Steuerpflichtigen, d.h. durch den Übernachtungsgast selbst.

 

Wird die Erklärung nicht unterzeichnet, wäre die Steuer durch den Betreiber der Beherbergungsstätte zu erheben. Der Übernachtungsgast hat dann die Möglichkeit einen Erstattungsantrag bei der Stadt Eisenach zu stellen und erhält bei entsprechender Nachweisführung die Abgabe erstattet.

 

Weitere Änderungen wurden im Satzungstext nicht vorgenommen.

 

Das Inkrafttreten der Neufassung der Satzung ist ab 01.01.2012 vorgesehen, da die bisher gültige Satzung aus Rechtssicherheitsgründen vollständig ersetzt werden sollte.

 

Am 19.11.2012 findet eine Informationsveranstaltung mit den Betreibern der Beherbergungsstätten zum künftigen Vorgehen statt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Neufassung der Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach

 

Merkblatt

 

Bestätigung der beruflich zwingend erforderlichen Übernachtung/en

 

Erklärung zur Tourismusförderabgabe