II. Fragestellung
1.
Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Stadt
Eisenach, aufgeschlüsselt ab 2005?
2.
In
welcher Höhe gewährt das Land einen Ausgleich zu den
Nettosozialhilfeaufwendungen für die
Aufgaben, für die durch §3 die Zuständigkeit der örtlichen Träger der
Sozialhilfe im eigenen Wirkungskreis (geregelt ist dies in §6 Abs. 2 ThürAGSGB
XII)? Aufgeschlüsselt ab 2005!
3.
Welche
Eingliederungsmaßnahmen und Träger wurden seit 2005 durch die Stadt gefördert?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1:
Die Kosten für die Eingliederungshilfe sind in Anlage 1 aufgeschlüsselt.
Die Unterteilung erfolgte zwischen Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen (ambulanter Eingliederungshilfe) – und Eingliederungshilfe in Einrichtungen (stationäre Eingliederungshilfe).
zu 2.
Siehe Anlage 2
zu 3:
Eine Förderung durch die Stadt Eisenach an die Leistungserbringer bzw. –träger erfolgt
nicht.
Mit den Einrichtungsträgern und Dienstleistern werden nach § 75 Abs. 3 SGB XII Vereinba-rungen über die jeweiligen Hilfen geschlossen.
Für voll- und teilstationäre Eingliederungshilfen schließt das Land Thüringen im Einvernehmen mit dem jeweils örtlich zuständigen Sozialhilfeträger diese Vereinbarungen ab.
Für ambulante Eingliederungshilfeleistungen wie ambulant betreutes Wohnen oder heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter schließt die Stadt Eisenach die Verträge selbst ab.
Dabei wird darauf geachtet, dass den Klienten mehrere Leistungsanbieter zur Verfügung stehen, um das Wunsch – und Wahlrecht zu garantieren.
Unter anderem sind folgende Leistungserbringer in der Stadt Eisenach die Diako Westthüringen gem.GmbH Eisenach, die Lebenshilfe e. V., der Verband der Behinderten Wartburgkreis e. V. und auch private Anbieter z. B. in der Frühförderung, im ambulant betreuten Wohnen und in der Schulassistenz.
Eine Übersicht der einzelnen Maßnahmen mit Fallzahlen wurde in Anlage 3 erstellt.