Betreff
Antrag der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach
Vorlage
1051-AT/2012
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen Entwurf für die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach im§ 4 „Bürgerbegehren, Bürgerentscheid“, wie folgt vorzulegen:

Der jetzige § 4 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid wird im jetzigen Wortlaut ersatzlos gestrichen und durch folgenden Text ersetzt:

 

§ 4 Einwohnerantrag – Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Entsprechend § 16 ThürKO können die Einwohner beantragen, dass der Stadtrat über eine gemeindliche Angelegenheit, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag).

Des Weiteren können Bürgerinnen und Bürger entsprechend §§ 17, 17 a und 17 b ThürKO über wichtige Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt die Durchführung eines Bürgerbegehrens beantragen. Beschließt der Stadtrat die verlangten Maßnahme eines erfolgreichen Bürgerbegehren nicht, kommt es zum Bürgerentscheid.