I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen Entwurf für die
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach im§ 4 „Bürgerbegehren,
Bürgerentscheid“, wie folgt vorzulegen:
Der jetzige § 4 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid wird im jetzigen
Wortlaut ersatzlos gestrichen und durch folgenden Text ersetzt:
§ 4 Einwohnerantrag –
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Entsprechend § 16 ThürKO
können die Einwohner beantragen, dass der Stadtrat über eine gemeindliche
Angelegenheit, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet
(Einwohnerantrag).
Des Weiteren können
Bürgerinnen und Bürger entsprechend §§ 17, 17 a und 17 b ThürKO über wichtige
Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt die Durchführung eines
Bürgerbegehrens beantragen. Beschließt der Stadtrat die verlangten Maßnahme
eines erfolgreichen Bürgerbegehren nicht, kommt es zum Bürgerentscheid.