Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Hofmann - Bürgerentscheid
Vorlage
AF-0390/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wer hat diesen „Standpunkt des Stadtrates“ formuliert und beschlossen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Der Standpunkt des Stadtrates, wie er in den Erläuterungen zum Bürgerentscheid aufgenommen wurde, entspricht der Begründung des Stadtratsbeschlusses vom 10.09.12 zur Ablehnung des Begehrens (vgl. Beschluss StR/0586/2012).

Aus dem Wortlaut der Erläuterungen zum Bürgerentscheid ist sowohl seitens der Argumentation für ein ”JA” als auch bezogen auf ein ”NEIN” deutlich erkennbar, dass auf die mehrheitliche Auffassung des Stadtrates abgestellt wird.

Die Mehrheit des Stadtrates hat in der Stadtratssitzung am 10.09.12 beschlossen, dass zwingend ein Bürgerentscheid durchzuführen ist, weil dem Inhalt des Bürgerbegehrens mehrheitlich nicht zugestimmt wurde. Dem Beschluss lag eine konkrete Begründung zugrunde.

Die Oberbürgermeisterin ist an den gefassten Beschluss des Stadtrates gebunden. Die Voraussetzungen einer Beanstandung lagen hierbei nicht vor. Folgerichtig hat die Oberbürgermeisterin den Bürgerentscheid vorzubereiten und durchzuführen.

Die Mehrheit des Stadtrates hatte sich in seiner Entscheidung zum Beschluss auf eine bestimmte Begründung gestützt. Insofern stehen beide, Beschluss und Begründung, in einem engen Zusammenhang. Daraus abgeleitet muss die Oberbürgermeisterin bei der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses auch die zugrunde liegende Begründung des Stadtrates beachten. Daraus resultierte die Entscheidung, den Wortlaut zur Argumentation ”NEIN” auf die Begründung des Stadtratsbeschlusses zu stützen.

Argumentationen und Beschlussentscheidungen einzelner Stadtratsmitglieder sind dabei für die Durchführung des Stadtratsbeschlusses nicht maßgeblich. Ausschlaggebend für das Handeln der Oberbürgermeisterin ist das demokratische Mehrheitsprinzip.

 

Der Begleittext wurde mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens und dem Hauptausschuss des Stadtrates abgestimmt. Es ist davon auszugehen, dass insgesamt ein breiter Konsens gefunden wurde.

Das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen hat das gewählte Verfahren ausdrücklich als Vorbild für das gesamte Land begrüßt.