Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Mitgliedschaft der Stadt Eisenach im Städtetag
Vorlage
AF-0393/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche immateriellen und materiellen Folgen hat die Aufkündigung der Mitgliedschaft der Stadt Eisenach im Deutschen Städtetag?
2.      Soweit in der Beantwortung von Frage 1 materielle Folgen aufgeführt werden, wie werden diese durch die Verwaltung finanziell bewertet?
3.      Soweit in der Beantwortung von Frage 1 materielle Folgen aufgeführt werden, wie kann die Verwaltung die sich daraus ergebenden Mehrausgaben innerhalb des Haushaltssicherungskonzeptes kompensieren?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Mit der Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag partizipiert jedes Mitglied von den Ergebnissen der Arbeit des kommunalen Spitzenverbandes, die im § 1 der Satzung des Deutschen Städtetags geregelt sind.

 

Als immaterielle Folgen i.V.m. der Aufkündigung der Mitgliedschaft sind deshalb die eingeschränkte Teilhabe an Ergebnissen durchgeführter Studien, Umfragen, Mustern und/oder Vorlagen, Handlungsempfehlungen, Publikationen usw. zu nennen. (Als Nichtmitglied wird die Stadt Eisenach voraussichtlich nur "kostenpflichtig" teilhaben können.) Des Weiteren ist die erschwerte Pflege bestehender und neuer Kommunikationsbeziehungen in Bezug auf den direkten Informationsaustausch zu Themen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Verwaltung, der Rückgang des Bekanntheitsgrades der Stadt Eisenach, die Mitnahme neuer Ideen und Prozesse aus Veranstaltungen sowie die Unterstützung "Gleichgesinnter" in Bezug auf die Geltendmachung und Durchsetzung öffentlich rechtlicher Problemstellungen gegenüber staatlichen und übergeordneten Behörden zu nennen.

 

Als materielle Folgen können außer der Einsparung des Mitgliedsbeitrages keine konkreten Angaben gemacht werden. Allerdings kann die Stadt bei einem Ausscheiden aus dem Deutschen Städtetag nicht an dessen Einkaufsgemeinschaften teilhaben. Bisher wurde von den Optionen der Einkaufsgemeinschaften kein Gebrauch gemacht. Die Oberbürgermeisterin lässt derzeit prüfen, inwieweit bei kurzfristigen Beschaffungen die Kostenvorteile generiert werden können. Die Beteiligung an der Einkaufsgemeinschaft ist an die Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag gebunden.