II. Fragestellung
War der Oberbürgermeisterin die Teilnahme an der Konferenz im Vorfeld
bekannt und wurde sie genehmigt?
1.
Welche Kosten sind für die Reise angefallen?
2.
Welche Ziele wurden auf der Konferenz und bei den
Gesprächen in Mogilev mit welchem Ergebnis verfolgt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die Antwort zu den einzelnen Fragen wird im Komplex vorgenommen:
Die Durchführung von Dienstreisen erfolgt im Rahmen der bestätigten Wirtschaftspläne. Eine separate Genehmigung durch den Aufsichtsrat oder die Gesellschafterversammlung ist deshalb nicht erforderlich.
Zielstellung der Reise war es, im Rahmen der Wirtschaftsförderung einzelne Anfragen zur Steigerung des Absatzes zu sammeln und zu vermitteln. Zwischenzeitlich liegen bereits zwei konkrete Anfragen von Unternehmen im GIS zur Absatzsteigerung nach Belarus vor.
Die Teilnahme an der Konferenz erfolgte auf Grundalge einer Einladung der IHK Erfurt, die Trägerin eines Projektes zur Wirtschaftsentwicklung ist. Im Rahmen des Projektes wird die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Region und Belarus unterstützt. Zudem soll der Prozess der Entstaatlichung der Wirtschaft begleitet und der Aufbau von klein- und mittelständischen Betrieben in Berlarus forciert werden. Die IHK Erfurt knüpft dabei bewusst an den Beziehungen von Eisenach nach Mogilew an.
Die Teilnahme an der Reise wurde aus Mitteln des segua Projektes gefördert. Der verbleibende Eigenanteil der GIS GmbH beträgt nach Abzug des Zuschusses 211,64 Euro.