Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Verbandsvorsitz TAV
Vorlage
AF-0404/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum erfolgte nicht die Information der Verbandsräte nach der gesetzlichen Vorschrift?

2.      Warum setzt die Oberbürgermeisterin nicht den Stadtratsbeschluss um und hielt die gesetzliche Vorgabe bewusst nicht ein?

3.      Wieso erfolgt die Aussage der Oberbürgermeisterin zu einer zeitlichen Übergangslösung, obwohl nach ThürKGG § 32 (2) die Wahl für die Dauer der Kommunalwahlperiode, also bis 2018 erfolgte?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die in der Einleitung benannten beiden gesetzlichen Grundlagen legen fest,

·         dass nach § 29 (1) Satz 2 ThürKO die Oberbürgermeisterin verpflichtet ist, die Beschlüsse des Stadtrates zu vollziehen und

·         dass nach § 30 (3) Sätze 5 u. 6 ThürKGG der Stadtrat berechtigt ist, die Verbandsräte hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens mit einer Weisung zu beauftragen, wobei eine Abstimmung entgegen der Weisung die Gültigkeit des gefassten Beschlusses im Zweckverband nicht berührt.

Eine Informationspflicht an die Verbandsräte ist diesen beiden Normen nicht zu entnehmen.

Die Verbandsräte der Stadt Eisenach haben sich vor der Verbandssitzung und nochmals unmittelbar vor der Wahlhandlung intern beraten. In dieser Beratung wurde auch der erwähnte Stadtratsbeschluss diskutiert. Der Stadtratsbeschluss war allen Verbandsräten bekannt.

 

Zu 2.

Die Verbandsräte waren sich darüber einig, dass der im Stadtratsbeschluss beschriebene Auftrag zur Wahl des Verbandsvorstandes auf die nächste reguläre Neuwahl gerichtet ist. Die Neuwahl des Vorstandes soll im Frühjahr 2013 erfolgen, wenn die Neufassung der Verbandssatzung erfolgt ist.

Hingegen wurde die am 13.11.12 erfolgte Wahl des Vorstandes zunächst als Legitimation der weiteren Arbeit des bisherigen amtierenden Verbandsvorsitzenden gewertet. Die Eisenacher Oberbürgermeisterin und der Bürgermeister aus Treffurt wurden als Stellvertreter gewählt. Die Wahl wurde erforderlich, da der Verbandsvorsitzende im Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Eisenach zurückgetreten ist. Der erste stellvertretende Vorsitzende amtierte als Verbandsvorsitzender. Der zweite stellvertretende Vorsitzende war im Ergebnis der Bürgermeisterwahl in Seebach nicht mehr ordentlicher Verbandsrat. Insgesamt war festzustellen, dass die Verbandsführung nicht kontinuierlich arbeiten konnte. Gerade in der gegenwärtigen Phase der Konsolidierung des TAVEE müssen sich die Werkleitung und die Einwohnerinnen und Einwohner des Zweckverbandes auf eine kontinuierliche Arbeit der Verbandsführung verlassen können.

 

Zu 3.

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.