Betreff
Finanzierung des städtischen Anteils für das Theater Eisenach 2013 bis 2016
Vorlage
1063-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Der Stadtrat nimmt die in der Anlage beigefügte “Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung des Theaters Eisenach für die Jahre 2013 bis 2016 zwischen dem Freistaat Thüringen und der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach” zur Kenntnis.

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Bestätigung des städtischen Anteils zur Finanzierung des Theaters Eisenach für den Zeitraum 2013 bis 2016 zu unterzeichnen.


Begründung:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.05.12 den Grundsatzbeschluss zum Erhalt des Landestheaters Eisenach getroffen. Zudem hat der Stadtrat mit Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept signalisiert, dass auch unter der bestehenden schwierigen finanziellen Lage der Stadt am Landestheater festgehalten wird. Im Haushaltssicherungskonzept sind die städtischen Finanzierungsanteile mit jährlich 2 Mio. Euro dargestellt. Das Haushaltssicherungskonzept ist von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt worden.

Auf Grundlage dieser Fakten strebt das Land eine Finanzierungsvereinbarung mit allen beteiligten Partnern an. Die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis sollen schriftlich erklären, dass die jeweiligen kommunalen Anteile sichergestellt werden. Die Erklärung erfolgt aus rechtlichen Gründen unter Haushaltsvorbehalt.

Eine Beauftragung der Oberbürgermeisterin ist erforderlich, da die Gesamtsumme in Höhe von 8 Mio. Euro bei einer Laufzeit bis 2016 erheblich ist. Zudem steht dieser Beschluss in einem kausalen Zusammenhang zum Grundsatzbeschluss vom 16.05.12.


Anlagenverzeichnis:

 

·         Anschreiben des Staatssekretärs im TMBWK

·         Finanzierungsvereinbarung