Betreff
Prüfergebnis zur Ausweisung leinenfreier Zonen, Umsetzung FDP-Antrag 0982-AT/2012
Vorlage
1066-BR/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Antrag der FDP-Fraktion Eisenach

Prüfauftrag: Ausweisung für leinenfreie Zonen in Eisenach

 

Um das ehemalige „Stadion des Friedens“ mit einer Fläche von ca. 15.000 qm als Hundesportanlage bzw. leinenfreie Zone nutzen zu können, müsste aus Sicherheitsgründen ganz oder zumindest teilweise eine Einzäunung erfolgen (nördlich verläuft die Nebestraße, welche sowohl als Schulweg zur Wartburgschule als auch zum Elisabeth-Gymnasium genutzt wird). Hier ist bei einer zu erwartenden Zaunlänge von 500 m mit Kosten von ca. 75.000 – 100.000 € zu rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die erwünschte Hundesportanlage (Agility).

 

Außerdem besitzt das ehemalige „Stadion des Friedens“ eine unzureichende verkehrliche Anbindung. Es ist zu erwarten, dass eine solche Hundesportanlage von vielen Hundebesitzern, auch aus anderen Stadtteilen, zumindest zum Teil mit dem Auto aufgesucht würde. Hierzu bestehen derzeit weder ausreichende Parkmöglichkeiten im näheren Umfeld noch ist ein regelmäßiges Ein- und Ausfahren im Kurvenbereich der Kasseler Straße ohne größere bauliche Veränderungen aus Verkehrssicherheitsgründen zu vertreten.

 

Mit der Einrichtung einer solchen Anlage entsteht ein erhöhter Pflege- und Unterhaltungsaufwand, für den die derzeitigen personellen und finanziellen Ressourcen nicht ausreichen und welcher im Zuge der Haushaltskonsolidierung nicht zu vertreten ist.

 

Generell handelt es sich hier nicht um eine Pflichtaufgabe der Stadt, so dass auch bei nur geringen Kosten der Bau und die laufende Unterhaltung einer derartigen Anlage leider nicht umgesetzt werden kann. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung kann die Einrichtung leinenfreier Zonen zu Lasten der Stadt am vorgeschlagenen Ort oder auch an anderen, bereits diskutierten Stellen nicht vorgenommen werden.

 

Sofern ein Eisenacher Hundesportverein die Errichtung und Pflege eines solchen Platzes in Eigenregie übernehmen würde, könnte über eine Verpachtung einer städtischen Fläche bei entsprechender vertraglicher Regelung diskutiert werden.