Betreff
Nutzung Sportplatz/Straßenrandpflege Stregda
Vorlage
AF OT-0010/2009
Art
Anfrage OT

I.           Die Stadt hat dem Kirmesverein für die Nutzung des

             Sportplatzes unverschämte Gebühren auferlegt. Das ist ein unerträglicher

             Zustand und kann niemals geleistet werden. Die Unterstützung des OB/ Stadt 

             ist unkonkret. Der OB sprach zur OTR-Wahl in Stregda von einigen Hundert €

             als Förderung. Was soll werden?

             Wir erwarten eine schnelle und konkrete Antwort vom OB. Wir als OTR/OTB

             wollen die Kirmes und das auf dem Sportplatz – erhalten!!!

II

Der Chausseegraben in der ob. M.Chaussee nebst der Weg am Rand (bei

            Grundstück      J. Lipprandt)  muss gepflegt werden – gehört der Stadt!

 

 


Zu II.

 

Die Zuständigkeit ist bekannt.

Durch den Bauhof  wird die Mahd als normale Pflegemaßnahme im Winterhalbjahr durchgeführt. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich und vorgesehen.