I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Herrn/Frau
................................................
und
2.
Herrn/Frau
................................................
als Delegierte für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in
Frankfurt am Main vom 23. April bis 25. April 2012 zu benennen.
Stellvertreterregelung
Als Stellvertreter zu 1. wird Herr/Frau
.......................................
und
als Stellvertreter zu 2. wird Herr/Frau
........................................
als Delegierte/r für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages benannt.
Begründung:
Mit Schnellbrief vom 27.11.2012 wurde die
Stadtverwaltung der Stadt Eisenach als unmittel-bare Mitgliedstadt des
Deutschen Städtetages aufgefordert, in Vorbereitung der Hauptver-sammlung
Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung können zur
Hauptversammlung mit Stimmrecht entsenden:
unmittelbare
Mitgliedstädte bis 250.000 Einwohner 2 Abgeordnete
Damit
stehen der Stadt Eisenach unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl nach
dem Stand 31.12.2011 (42 661 Einwohner) - 2 Abgeordnete - zu. Die Hälfte der
Abgeordneten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen.
Des Weiteren weist der Deutsche Städtetag
besonders darauf hin, dass neben den stimmberechtigten Abgeordneten die stimmberechtigten
Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages
kraft Satzung (§ 6 Abs. 3) zur Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Dem
Hauptausschuss gehört aus der Stadt die Oberbürgermeisterin, Frau Wolf, an.
Der Deutsche Städtetag teilt weiterhin mit,
dass es auch diesmal möglich ist, neben den stimmberechtigten Mitgliedern
weitere Teilnehmer(innen) als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu
entsenden.