Betreff
4. Änderungssatzung zur Satzung über den Marktverkehr (Marktsatzung) der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0215-StR/2009
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über den Marktverkehr (Marktsatzung) der Stadt Eisenach.


Begründung:

 

Unter Bezug auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt und das Gesetz über die Errichtung einheitlicher Stellen nach dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz zur Umsetzung des Art. 6 der vorgenannten Richtlinie (Thüringer ES-Errichtungsgesetz) vom 08.07.2009 (GVBl. S. 592, 596) ist die Satzung über den Marktverkehr (Marktsatzung) der Stadt Eisenach entsprechend anzupassen.

 

Die Änderung im § 11 der Marktsatzung bezieht sich ausschließlich auf das Einfügen des Wortes “und” zwischen den Worten “schriftlichen Antrag ... in begründeten Fällen”. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der Marktsatzung macht sich diese Ergänzung in den Ausnahmetatbeständen erforderlich. 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über den Marktverkehr (Marktsatzung) der Stadt Eisenach