Betreff
Satzung der Stadt Eisenach über die Hausnummerierung, hier: Einbringung
Vorlage
0225-StR/2009
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt die Satzung der Stadt Eisenach über die Hausnummerierung (als Anlage beigefügt) zur Kenntnis und verweist sie zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.


Begründung:

 

Aus gegebenen Anlass besteht die Notwendigkeit die bisher gültige Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Eisenach vom 22.12.2003 (Stadtratsbeschluss-Nr. 0763/2003) der aktuellen Gesetzeslage, sowie nachfolgenden objektiven Kriterien anzupassen.

 

-          Änderung der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Novellierung vom 08.04.2009

(GVBI. S. 345)

-          Geltungsbereich: konkrete Benennung Stadt Eisenach und Ortsteile

-          Verweis auf die Baunutzungsverordnung (BauNVO)

-          konkrete Regelungen bei besonderen Grundstücksbelangen, wie wirtschaftliche Einheit / wirtschaftlich selbstständige Gebäude, Änderungen der baulichen oder gewerblichen Nutzung , Wochenendgrundstücke und Gartengrundstücke

-          zeitlicher Rahmen hinsichtlich Anbringen der Beschilderung

-          Einziehungsregelung bei Gebäudeabriss ohne Neubebauung

 

Die in Rede stehenden Satzung wurde vorab zur Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Weimar, zugestellt. Seitens dieser Behörde bestehen mit Schriftsatz vom 23.11.2009 gegenüber dem Satzungsentwurf keine Bedenken.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung der Stadt Eisenach über die Hausnummerierung