Betreff
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Zeitraum 01.09.2009 bis 31.12.2009 -
Kenntnisnahme gemäß § 7 Punkt 4 der Haushaltssatzung 2009 der Stadt Eisenach
Vorlage
0227-BR/2009
Aktenzeichen
20 22 02
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt

 

Auf die zur Sitzung des Stadtrates am 18.09.2009 bereits vorgelegte Berichtsvorlage zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.08.2009 wird verwiesen.

 

Gemäß § 7 Punkt 4 der Haushaltssatzung 2009 der Stadt Eisenach sind dem Stadtrat die vom Oberbürgermeister genehmigten und die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage erfolgt dies für den Zeitraum 01.09.2009 bis 31.12.2009.

 

Auf das gesamte Jahr 2009 bezogen wurden im Verwaltungshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von 2.175.128,40 € (incl. Beschlussfassungen durch den Stadtrat) und im Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 5.619.702,47 € bereitgestellt. Auf die folgende Übersicht mit Vergleich zu den beiden Vorjahren wird verwiesen.

 

Über- und außerplanmäßige

 Ausgaben

Haushaltsjahr

2007

Haushaltsjahr

2008

Haushaltsjahr

2009

 

Datum der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsicht

 

 

04.06.2007

 

08.07.2008

 

26.03.2009

 

Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im VWH (Stand 31.12.2009)

 

 

2.054.569,79 €

(Anzahl: 93)

 

3.223.025,50 €

(Anzahl: 99)

 

2.175.128,40 €

(Anzahl: 75)

 

Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im VMH (Stand 31.12.2009)

 

 

1.894.675,93 €

(Anzahl: 65)

 

2.256.210,47 €

(Anzahl: 41)

 

5.619.702,47 €*

(Anzahl: 36)

* von diesem Betrag wurden 5.495.419,16 € in den 1. Nachtragshaushalt 2009 eingearbeitet

 

 

Im Vergleich zum Vorjahr 2008 ist im Verwaltungshaushalt ein deutlicher Rückgang bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu verzeichnen. Anzumerken ist jedoch, dass allein 90,8 % der zusätzlich bereitgestellten Ausgabemittel dem Einzelplan 4 – Soziale Sicherung zuzuschreiben sind. Hier ist der Bereich angesprochen, welcher bei der Haushaltsplanung 2009 mit den größten Risiken behaftet war.

 

Insgesamt waren die Genehmigungen bzw. Beschlussfassungen zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben unabweisbar zur Erfüllung gesetzlicher bzw. vertraglicher Verpflichtungen, aber auch um einen ordnungsgemäßen Verwaltungsbetrieb zu gewährleisten.

 

Ebenso wie im Vorjahr ist auch im Jahr 2009 ein Fehlbetrag im Rahmen der Gewährung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt auszuweisen. Insgesamt konnte ein Mehrbedarf von 524.828,00 € (incl. Beschlussfassungen durch den Stadtrat) nicht durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben abgedeckt werden. Entsprechend der Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt war avisiert, zur Deckung dieses Betrages Überbrückungshilfe nach § 27 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) zu beantragen. Ein entsprechender Antrag wurde seitens der Stadt am 04.11.2009 gestellt, mit Bescheid des Thüringer Innenministeriums vom 26.11.2009 wurde dieser jedoch abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der nicht vollständigen Inanspruchnahme des verfügbaren Kassenkreditrahmens. Eine Gewährung von Überbrückungshilfe ist danach erst möglich, wenn der mit der Haushaltssatzung beschlossene und ggf. genehmigte Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme ausgeschöpft ist. Im Ergebnis verblieb der Betrag von 524.828,00 € als ungedeckt.

Unabhängig davon wäre ohne Bereitstellung der Mehrausgaben eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch die Stadt nicht möglich gewesen (Sozialhilfe nach dem SGB XII, Jugendhilfe nach dem SGB VIII etc.)

 

Nach dem Stand der Buchungen am 05. Januar 2010 wurden von den über- und außerplanmäßig genehmigten Mitteln im Verwaltungshaushalt rd. 2.046 T€ (94 %) tatsächlich in Anspruch genommen.

Im Zeitpunkt der Beantragung der jeweiligen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgabemittel war durch die entsprechenden Fachämter der Nachweis erbracht, dass der ausgewiesene Mehrbedarf tatsächlich benötigt wird, zum Jahresende hin traten die prognostizierten Ausgaben jedoch nicht in allen Fällen vollumfänglich ein, was sich letztendlich positiv auf das Rechnungsergebnis 2009 auswirkt.

 

Das Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt 2009 erscheint im Vergleich zu den beiden Vorjahren überdurchschnittlich hoch, erklärt sich aber aus der Beschlussfassung außerplanmäßiger Ausgabemittel in Höhe von rd. 4,4 Mio. € für die städtischen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaktes II (Beschluss-Nr. 0019/2009 vom 21.08.2009). 

Abzüglich der Konjunkturpaketmittel verbleiben über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 1,2 Mio. €, welche sich im wesentlichen auf die Einzelpläne 6 – Bau und Wohnungswesen, Verkehr (36,1%), 2 – Schulen (35,5%) und 4 – Soziale Sicherung (21,8 %) verteilen (u.a. Sanierung Theater 381 T€, Hörselschule 288 T€, Spielplatz “Alte Posthalterei” 167 T€).

 

Die bis zum 18.09.2009 bereitgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgabemittel im Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 5.495.419,16 € wurden in der Folge in den 1. Nachtragshaushalt 2009 eingearbeitet (vor allem Konjunkturpaket II). Unter Abzug dieses Betrages verbleibt ein in der Jahresrechnung 2009 auszuweisender Bestand an über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 124.283,31 €.

 

 

In der Anlage sind die über- und außerplanmäßige Ausgaben der beiden Teilhaushalte im Zeitraum vom 01.09.2009 bis 31.12.2009 (ohne Stadtratsvorlagen) mit einer kurzen Begründung zusammengestellt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben