Kenntnisnahme gemäß § 7 Punkt 4 der Haushaltssatzung 2009 der Stadt Eisenach
Sachverhalt
Auf
die zur Sitzung des Stadtrates am 18.09.2009 bereits vorgelegte Berichtsvorlage
zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.01.2009 bis
31.08.2009 wird verwiesen.
Gemäß
§ 7 Punkt 4 der Haushaltssatzung 2009 der Stadt Eisenach sind dem Stadtrat die
vom Oberbürgermeister genehmigten und die vom Haupt- und Finanzausschuss
beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu geben.
Mit
dieser Berichtsvorlage erfolgt dies für den Zeitraum 01.09.2009 bis
31.12.2009.
Auf
das gesamte Jahr 2009 bezogen wurden im Verwaltungshaushalt über- und
außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von 2.175.128,40 € (incl.
Beschlussfassungen durch den Stadtrat) und im Vermögenshaushalt mit einem
Volumen von 5.619.702,47 € bereitgestellt. Auf die folgende Übersicht mit
Vergleich zu den beiden Vorjahren wird verwiesen.
Über- und
außerplanmäßige Ausgaben |
Haushaltsjahr 2007 |
Haushaltsjahr 2008 |
Haushaltsjahr 2009 |
Datum der Genehmigung der
Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsicht |
04.06.2007 |
08.07.2008 |
26.03.2009 |
Volumen der über- und
außerplanmäßigen Ausgaben im VWH (Stand 31.12.2009) |
2.054.569,79 € (Anzahl: 93) |
3.223.025,50 € (Anzahl: 99) |
2.175.128,40 € (Anzahl: 75) |
Volumen der über- und
außerplanmäßigen Ausgaben im VMH (Stand 31.12.2009) |
1.894.675,93 € (Anzahl: 65) |
2.256.210,47 € (Anzahl: 41) |
5.619.702,47 €* (Anzahl: 36) |
*
von diesem Betrag wurden 5.495.419,16 € in den 1. Nachtragshaushalt 2009
eingearbeitet
Im Vergleich zum Vorjahr 2008 ist im Verwaltungshaushalt ein deutlicher Rückgang bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu verzeichnen. Anzumerken ist jedoch, dass allein 90,8 % der zusätzlich bereitgestellten Ausgabemittel dem Einzelplan 4 – Soziale Sicherung zuzuschreiben sind. Hier ist der Bereich angesprochen, welcher bei der Haushaltsplanung 2009 mit den größten Risiken behaftet war.
Insgesamt waren die Genehmigungen bzw. Beschlussfassungen zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben unabweisbar zur Erfüllung gesetzlicher bzw. vertraglicher Verpflichtungen, aber auch um einen ordnungsgemäßen Verwaltungsbetrieb zu gewährleisten.
Ebenso
wie im Vorjahr ist auch im Jahr 2009 ein Fehlbetrag im Rahmen der Gewährung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt auszuweisen.
Insgesamt konnte ein Mehrbedarf von 524.828,00 € (incl. Beschlussfassungen
durch den Stadtrat) nicht durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben abgedeckt
werden. Entsprechend der Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt war
avisiert, zur Deckung dieses Betrages Überbrückungshilfe nach § 27 Thüringer
Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) zu beantragen. Ein entsprechender Antrag wurde
seitens der Stadt am 04.11.2009 gestellt, mit Bescheid des Thüringer
Innenministeriums vom 26.11.2009 wurde dieser jedoch abgelehnt. Begründet wurde
die Ablehnung mit der nicht vollständigen Inanspruchnahme des verfügbaren
Kassenkreditrahmens. Eine Gewährung von Überbrückungshilfe ist danach erst
möglich, wenn der mit der Haushaltssatzung beschlossene und ggf. genehmigte
Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme ausgeschöpft ist. Im Ergebnis verblieb
der Betrag von 524.828,00 € als ungedeckt.
Unabhängig davon wäre ohne Bereitstellung der Mehrausgaben eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch die Stadt nicht möglich gewesen (Sozialhilfe nach dem SGB XII, Jugendhilfe nach dem SGB VIII etc.)
Nach dem Stand der Buchungen am 05. Januar 2010 wurden von den über- und außerplanmäßig genehmigten Mitteln im Verwaltungshaushalt rd. 2.046 T€ (94 %) tatsächlich in Anspruch genommen.
Im Zeitpunkt der Beantragung der jeweiligen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgabemittel war durch die entsprechenden Fachämter der Nachweis erbracht, dass der ausgewiesene Mehrbedarf tatsächlich benötigt wird, zum Jahresende hin traten die prognostizierten Ausgaben jedoch nicht in allen Fällen vollumfänglich ein, was sich letztendlich positiv auf das Rechnungsergebnis 2009 auswirkt.
Das Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt 2009 erscheint im Vergleich zu den beiden Vorjahren überdurchschnittlich hoch, erklärt sich aber aus der Beschlussfassung außerplanmäßiger Ausgabemittel in Höhe von rd. 4,4 Mio. € für die städtischen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaktes II (Beschluss-Nr. 0019/2009 vom 21.08.2009).
Abzüglich der Konjunkturpaketmittel verbleiben über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 1,2 Mio. €, welche sich im wesentlichen auf die Einzelpläne 6 – Bau und Wohnungswesen, Verkehr (36,1%), 2 – Schulen (35,5%) und 4 – Soziale Sicherung (21,8 %) verteilen (u.a. Sanierung Theater 381 T€, Hörselschule 288 T€, Spielplatz “Alte Posthalterei” 167 T€).
Die bis zum 18.09.2009 bereitgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgabemittel im Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 5.495.419,16 € wurden in der Folge in den 1. Nachtragshaushalt 2009 eingearbeitet (vor allem Konjunkturpaket II). Unter Abzug dieses Betrages verbleibt ein in der Jahresrechnung 2009 auszuweisender Bestand an über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 124.283,31 €.
In der Anlage sind die über- und außerplanmäßige Ausgaben der beiden Teilhaushalte im Zeitraum vom 01.09.2009 bis 31.12.2009 (ohne Stadtratsvorlagen) mit einer kurzen Begründung zusammengestellt.
Anlagenverzeichnis:
- Liste der über- und
außerplanmäßigen Ausgaben