Betreff
Frauenförderplan 2012
Vorlage
1266-BR/2013
Art
Berichtsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Thüringer
Gleichstellungsgesetz hat jede personalführende Dienststelle unter Mitwirkung
der zuständigen Frauenbeauftragten einen Frauenförderplan zu erstellen und
diesen nach zwei Jahren der aktuellen Entwicklung anzupassen. Als Anlage wird
Ihnen die Anpassung des Frauenförderplanes zum Stichtag 30.06.2012 zur Kenntnis
vorgelegt.
Anlagenverzeichnis
Anpassung des Frauenförderplanes zum Stichtag 30.06.2012
Tabellen zum Frauenförderplan