Betreff
Frauenförderplan 2012
Vorlage
1266-BR/2013
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz hat jede personalführende Dienststelle unter Mitwirkung der zuständigen Frauenbeauftragten einen Frauenförderplan zu erstellen und diesen nach zwei Jahren der aktuellen Entwicklung anzupassen. Als Anlage wird Ihnen die Anpassung des Frauenförderplanes zum Stichtag 30.06.2012 zur Kenntnis vorgelegt.


Anlagenverzeichnis

 

Anpassung des Frauenförderplanes zum Stichtag 30.06.2012

Tabellen zum Frauenförderplan