Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 48200.674100 - Kommunaler Finanzierungsanteil Jobcenter Eisenach
Vorlage
1286-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 48200.674100 in Höhe von 205.000,00 EUR – Kommunaler Finanzierungsanteil Jobcenter Eisenach

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen

HHSt 48200.164000 – Personalkostenerstattung Jobcenter – von       95.000,00 EUR

HHSt 02000. 164000 – Erstattung Agentur für Arbeit (ATZ) – von          10.000,00 EUR

sowie durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen (HHSt) / Deckungskreisen (DK)

HHSt 91310.805000 – Zinsen Kassenkredit – von                                                10.000,00 EUR

HHSt 50100.712000 – Gesundheitsamt / Zuschuss an WAK                    10.000,00 EUR

DK 0078 – Zinsen – von                                                                               15.000,00 EUR

DK 0072 – Dienstreisen – von                                                                    10.000,00 EUR

DK 0200 – Personalausgaben – von                                                          50.000,00 EUR

DK 0071 – Aus- und Fortbildung – von                                                        5.000,00 EUR

 


Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 6 Abs. 1 SGB II ist die Stadt Eisenach kommunaler Träger des Jobcenters Eisenach. Gemäß § 46 Abs. 3 SGB II ist die Stadt Eisenach verpflichtet, an das Jobcenter Eisenach einen kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 15,2 % der Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters zu zahlen.

 

Die Rechnungslegung erfolgte bis zum Jahr 2012 immer monatlich versetzt um zwei Monate. Zur Sicherstellung der Finanzierung der anfallenden Kosten des Jobcenters wurde zu Beginn des Jahres 2013 zwischen der Stadt Eisenach und dem Jobcenter Eisenach eine ”Verwaltungsvereinbarung zur abschlägigen Erstattung der Aufwendungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende” abgeschlossen. Diese Verwaltungsvereinbarung beinhaltet im Wesentlichen eine monatliche Abschlagszahlung in Höhe von 45.000 EUR für den Kommunalen Finanzierungsanteil der Stadt Eisenach jeweils zum Monatsende. Im Gegenzug erhält auch die Stadt Eisenach monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 41.000 EUR bzgl. der Erstattung der städtischen Personalaufwendungen für die Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter und 7.500 EUR bzgl. der Erstattung der Aufwendungen für die Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes.

 

Mit Schreiben vom 24.07.2013 bittet das Jobcenter Eisenach um Unterzeichnung der 1. Änderung o. g. Verwaltungsvereinbarung. Diese Änderung sieht vor, dass der Abschlag Kommunaler Finanzierungsanteil von 45.000 EUR auf 46.500 EUR erhöht wird und zum 1. des Monats auf dem Konto des Jobcenters gutgeschrieben wird. Die Änderung der Verwaltungsvereinbarung ist in § 34 Bundeshaushaltsordnung und dem damit in Verbindung stehenden Vorfinanzierungsverbotes des Bundes begründet. Auf dieses Vorfinanzierungsverbot hat das Bundessozialministerium die Jobcenter ausdrücklich aufmerksam gemacht mit dem Hinweis eine Verwaltungsvereinbarung mit den kommunalen Trägern abzuschließen. Diese Verwaltungsvereinbarung soll als Abschlagstermin den 1. des Monats und eine Abschlagshöhe von 90 % der zu erwartenden Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters beinhalten.

 

Die Ausgabe ist in dem am 30.04.2013 beschlossenen Haushaltsplan 2013 nicht enthalten, da zum Planungszeitpunkt für das Haushaltsjahr 2013 von einer Zahlung des Kommunalen Finanzierungsanteils für 12 Kalendermonate (November 2012 bis Oktober 2013) auszugehen war.

 

Durch o. g. Verwaltungsvereinbarung i. V. m der Änderung müssen im Haushaltsjahr 2013 die Abschläge des kommunalen Finanzierungsanteils für 15 Monate (November 2012 bis Januar 2014) zuzüglich der noch zu erfolgenden monatlichen Abrechnungen gezahlt werden. Somit wird gem. § 58 ThürKO  eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 205.000,00 aus der Haushaltsstelle 48200.674100 – Kommunaler Finanzierungsanteil Jobcenter Eisenach – erforderlich. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen

 

HHSt 48200.16400 – Personalkostenerstattung Jobcenter – von     95.000,00 EUR

HHSt 02000. 16400 – Erstattung Agentur für Arbeit (ATZ) – von       10.000,00 EUR

 

sowie durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen (HHSt)/Deckungskreisen (DK)

 

HHSt 91310.80500 – Zinsen Kassenkredit – von                               10.000,00 EUR

HHSt 50100.71200 – Gesundheitsamt/Zuschuss an WAK               10.000,00 EUR

DK 0078 – Zinsen – von                                                                     15.000,00 EUR

DK 0072 – Dienstreisen – von                                                            10.000,00 EUR

DK 0200 – Personalausgaben – von                                                  50.000,00 EUR

DK 0071 – Aus- und Fortbildung – von                                                 5.000,00 EUR

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist aufgrund der gesetzlichen Aufgabenerfüllung sachlich und aufgrund der notwendigen Unterzeichnung der Änderung der Verwaltungsvereinbarung zeitlich unabweisbar.

 

Die Zuständigkeit des Stadtrates für die überplanmäßige Ausgabe ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Buchstabe a) der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach.