I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Das von der Verwaltung
vorgelegte Rahmenkonzept für die schulbezogene
Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.09.2013 wird bestätigt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt
die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um das Konzept schnellstmöglich
umzusetzen.
II. Begründung
Die Sozialarbeit an Schulen, ist unzweifelhaft von hohen Bedarfslagen geprägt.
Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist deshalb eine zentrale Säule der Prävention
an Schulen und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1
SGB VIII (Jugendsozialarbeit) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung,
Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher,
öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Land Thüringen reagierte auf diese Sachverhalte und
legte auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 82 SGB
VIII (Aufgaben der Länder zur Unterstützung und Förderung der Jugendämter) Ende
Mai 2013 eine „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ auf. Die
Richtlinie trat zum 01.07.2013 in Kraft und ist bis zum 30.06.2016
befristet.
Die Stadtverwaltung hat entsprechend des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses (Beschluss- Nr.: JHA/042/2013) die
Landesfördermittel aus der Richtlinie schulbezogene Jugendsozialarbeit fristgemäß zum 01.07.2013 beantragt und im
Rahmen der Landesfördermittel eine Stelle für die Fachberatung/ -koordination
der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in Eisenach ausgeschrieben.
Mit Förderbescheid vom 31. Juli 2013 erhielt die Stadt für den
Förderzeitraum 01.08. bis 31.12.2013 eine Zuwendung in Höhe von 74.217,00 € für
die Umsetzung von Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit. Für 2014 sind
249.076,00 € für solche Vorhaben in Aussicht gestellt.
Eine Auflage im Förderbescheid bezieht sich auf Punkt 3.1 der
Landesrichtlinie, wonach der örtliche Jugendhilfeausschuss die Entscheidung zur
Leistungserbringung im Rahmen der Jugendhilfeplanung trifft.
Grundlage für die Leistungserbringung ist das Rahmenkonzept für die schulbezogene
Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach, das von der Verwaltung am 15.08.2013
als Erstentwurf vorgelegt wurde.
Nach § 80 Abs. 3 SGB VIII und § 12 Abs.1 ThürKJHAG sollen die von der
Jugendförderplanung berührten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der
Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII beteiligt werden. Dazu erfolgten im
August Abstimmungen mit 16 anerkannten und/ oder freien Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe, 12 Schulen sowie dem Staatlichen Schulamt Westthüringen. Die
Träger, Schulen und das Schulamt konnten
bis zum 27.08.2013 zum Entwurf Stellung nehmen.
Rückmeldungen erfolgten von 5 Trägern und Schulen. Die Änderungswünsche von Seiten der Beteiligten wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden gegenüber dem Erstentwurf vom 15.08.2013 folgende Änderungen vorgenommen:
1.
Der
Gliederungspunkt 4. wurde von ‚Bestandsdarstellung zu Schulsozialarbeit in
Eisenach’ in ‚Bestand an Projekten im Rahmen von Schulsozialarbeit in
Eisenacher Schulen’ umbenannt.
2.
Im
Gliederungspunkt 6.3 a.(Stadtübergreifende strukturelle Rahmenbedingungen, S.
21) wurde die Tabelle durch die Adressen der Schulstandorte/ Projekte schulbezogene
Jugendsozialarbeit ergänzt. In der Tabelle sind nur noch die Schulstandorte
gelistet, die über die Landesrichtlinie finanziert werden sollen.
3.
Im Gliederungspunkt 6.3 b. (Personelle
Rahmenbedingungen, S. 23) wurde nach Rücksprache mit dem TMSFG der Text unter
„Eingruppierung“ geändert. Der ursprüngliche Text war an die Landerichtlinie
angepasst. Aufgrund der unabweisbaren und unterschiedlichen
tarifrechtlichen Vergütungsregelungen
bei freien Trägern wurde der Text wie folgt geändert: ‚Hinsichtlich der
Vergütung ist das Besserstellungsverbot auch bei ggf. abweichenden tarifvertraglichen
Regelungen der Träger zu beachten. Die arbeitgeberseitigen Bruttopersonalkosten müssen
zwingend in vergleichbarer Höhe zu den Aufwendungen eines öffentlichen
Anstellungsträgers für die Entgeltgruppe 9 entsprechend der Entgeltordnung zum
TV- L, Nr. 20.4 oder der Vergütungsgruppe S 11 des TvöD- SuE im kommunalen
Bereich liegen.’
4.
Im Gliederungspunkt 6.3 c. (Kosten- und
Finanzierungsplan, S. 23/ 24) des
Erstentwurfes basierten die Zahlen auf der Grundlage der Antragstellung
vom 24.06.2013. Diese Planzahlen wurden aufgrund der momentan möglichen Annahmen bei der Stellenbesetzung und den
konkretisierten Berechnungen des Personalamtes der Stadt Eisenach angepasst.
5.
Im Gliederungspunkt 6.3 f. (Kooperationsbezogene
Rahmenbedingungen, S. 25) erfolgte eine Ergänzung auf die abzuschließende
Rahmenvereinbarung (Absatz 2) und ein
Hinweis auf die Landes-
Koordinierungsstelle zur Unterstützung und fachlichen Beratung im Rahmen des
Landesprogrammes schulbezogene Jugendsozialarbeit (letzter Absatz).
Um die Fördermittel weitestgehend
auszuschöpfen, wird die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich alle Maßnahmen
einzuleiten, um das Konzept umzusetzen.
Für die Auswahl der Leistungserbringer aus
dem Bereich der freien Träger wird ein gesonderter Beschluss im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens gefasst.
Die notwendigen Einnahmen und Ausgaben sind im
Rahmenkonzept für die schulbezogene
Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach, Gliederungspunkt 6.3 c. (Kosten- und
Finanzierungsplan) dargelegt und im UA 45210 (Jugendsozialarbeit)zu planen.
Die Kosten der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit für 2013 sind durch Einnahmen im Rahmen der Landesrichtlinie
gedeckt (Bescheid liegt schon vor). Die Differenzsumme wird durch vertraglich
gebundene und nicht vollständig benötigte Ausgaben in der Haushaltsstelle
45520.718000 (Soziale Gruppenarbeit/ Zuschüsse an freie Träger) sichergestellt.
Im Jahr 2014 werden die Ausgaben bis auf
2.848,38 € durch die in Aussicht gestellten Landesmittel gedeckt. Der
Fehlbetrag von 2.848,38 € wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 beantragt
und kann ggf. durch Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gedeckt werden.
Für die schulbezogene Jugendsozialarbeit im Jahr 2015 stehen Landesfördermittel im Rahmen einer landesseitigen Verpflichtungsermächtigung für die benötigten Ausgaben bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
Rahmenkonzept für
die schulbezogene
Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.09.2013