Betreff
Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach
Vorlage
1293-JHA/2013
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Das von der Verwaltung vorgelegte Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.09.2013 wird bestätigt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um das Konzept schnellstmöglich umzusetzen. 


II. Begründung

 

Die Sozialarbeit an Schulen, ist  unzweifelhaft von hohen Bedarfslagen geprägt. Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist deshalb eine zentrale Säule der Prävention an Schulen und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Sie gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Das Land Thüringen reagierte auf diese Sachverhalte und legte auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 82 SGB VIII (Aufgaben der Länder zur Unterstützung und Förderung der Jugendämter) Ende Mai 2013 eine „Richtlinie über die  Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ auf. Die Richtlinie trat zum 01.07.2013 in Kraft und ist bis zum 30.06.2016 befristet. 

 

Die Stadtverwaltung hat entsprechend des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses (Beschluss- Nr.: JHA/042/2013) die Landesfördermittel aus der Richtlinie schulbezogene Jugendsozialarbeit  fristgemäß zum 01.07.2013 beantragt und im Rahmen der Landesfördermittel eine Stelle für die Fachberatung/ -koordination der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in Eisenach ausgeschrieben.

 

Mit Förderbescheid vom 31. Juli 2013 erhielt die Stadt für den Förderzeitraum 01.08. bis 31.12.2013 eine Zuwendung in Höhe von 74.217,00 € für die Umsetzung von Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit. Für 2014 sind 249.076,00 € für solche Vorhaben in Aussicht gestellt.

 

Eine Auflage im Förderbescheid bezieht sich auf Punkt 3.1 der Landesrichtlinie, wonach der örtliche Jugendhilfeausschuss die Entscheidung zur Leistungserbringung im Rahmen der Jugendhilfeplanung trifft.

Grundlage für die Leistungserbringung ist das Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach, das von der Verwaltung am 15.08.2013 als Erstentwurf vorgelegt wurde.

 

Nach § 80 Abs. 3 SGB VIII und § 12 Abs.1 ThürKJHAG sollen die von der Jugendförderplanung berührten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII beteiligt werden. Dazu erfolgten im August Abstimmungen mit 16 anerkannten und/ oder freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, 12 Schulen sowie dem Staatlichen Schulamt Westthüringen. Die Träger, Schulen und das Schulamt  konnten bis zum 27.08.2013 zum Entwurf Stellung nehmen.

 

Rückmeldungen erfolgten von 5 Trägern und Schulen. Die Änderungswünsche von Seiten der Beteiligten wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. 

Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden gegenüber dem Erstentwurf vom 15.08.2013 folgende Änderungen vorgenommen:

1.      Der Gliederungspunkt 4. wurde von ‚Bestandsdarstellung zu Schulsozialarbeit in Eisenach’ in ‚Bestand an Projekten im Rahmen von Schulsozialarbeit in Eisenacher Schulen’ umbenannt.

2.      Im Gliederungspunkt 6.3 a.(Stadtübergreifende strukturelle Rahmenbedingungen, S. 21) wurde die Tabelle durch die Adressen der Schulstandorte/ Projekte schulbezogene Jugendsozialarbeit ergänzt. In der Tabelle sind nur noch die Schulstandorte gelistet, die über die Landesrichtlinie finanziert werden sollen.

3.      Im Gliederungspunkt 6.3 b. (Personelle Rahmenbedingungen, S. 23) wurde nach Rücksprache mit dem TMSFG der Text unter „Eingruppierung“ geändert. Der ursprüngliche Text war an die Landerichtlinie angepasst. Aufgrund der unabweisbaren und unterschiedlichen tarifrechtlichen Vergütungsregelungen bei freien Trägern wurde der Text wie folgt geändert: ‚Hinsichtlich der Vergütung ist das Besserstellungsverbot auch bei ggf. abweichenden tarifvertraglichen Regelungen der Träger zu beachten. Die arbeitgeberseitigen Bruttopersonalkosten müssen zwingend in vergleichbarer Höhe zu den Aufwendungen eines öffentlichen Anstellungsträgers für die Entgeltgruppe 9 entsprechend der Entgeltordnung zum TV- L, Nr. 20.4 oder der Vergütungsgruppe S 11 des TvöD- SuE im kommunalen Bereich liegen.’

4.      Im Gliederungspunkt 6.3 c. (Kosten- und Finanzierungsplan, S. 23/ 24) des  Erstentwurfes basierten die Zahlen auf der Grundlage der Antragstellung vom 24.06.2013. Diese Planzahlen wurden aufgrund der momentan möglichen  Annahmen bei der Stellenbesetzung und den konkretisierten Berechnungen des Personalamtes der Stadt Eisenach angepasst.

5.      Im Gliederungspunkt 6.3 f. (Kooperationsbezogene Rahmenbedingungen, S. 25) erfolgte eine Ergänzung auf die abzuschließende Rahmenvereinbarung  (Absatz 2) und ein Hinweis auf die  Landes- Koordinierungsstelle zur Unterstützung und fachlichen Beratung im Rahmen des Landesprogrammes schulbezogene Jugendsozialarbeit (letzter Absatz). 

 

Um die Fördermittel weitestgehend auszuschöpfen, wird die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich alle Maßnahmen einzuleiten, um das Konzept umzusetzen.

Für die Auswahl der Leistungserbringer aus dem Bereich der freien Träger wird ein gesonderter Beschluss im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens gefasst.

 

Die notwendigen Einnahmen und Ausgaben sind im Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach, Gliederungspunkt 6.3 c. (Kosten- und Finanzierungsplan) dargelegt und im UA 45210 (Jugendsozialarbeit)zu planen.

 

Die Kosten der schulbezogenen Jugendsozialarbeit für 2013 sind durch Einnahmen im Rahmen der Landesrichtlinie gedeckt (Bescheid liegt schon vor). Die Differenzsumme wird durch vertraglich gebundene und nicht vollständig benötigte Ausgaben in der Haushaltsstelle 45520.718000 (Soziale Gruppenarbeit/ Zuschüsse an freie Träger) sichergestellt. 

Im Jahr 2014 werden die Ausgaben bis auf 2.848,38 € durch die in Aussicht gestellten Landesmittel gedeckt. Der Fehlbetrag von 2.848,38 € wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 beantragt und kann ggf. durch Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gedeckt werden.

Für die schulbezogene Jugendsozialarbeit im Jahr 2015 stehen Landesfördermittel im Rahmen einer landesseitigen Verpflichtungsermächtigung für die benötigten Ausgaben bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 zur Verfügung.  


Anlagenverzeichnis:

Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.09.2013