Betreff
Interessenbekundungsverfahren schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach
Vorlage
1294-JHA/2013
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Interessenbekundungsverfahrens für die Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in Eisenach vom 12.09.2013 (siehe Anlage).

In das Gremium zur Auswahl der Leistungserbringer werden berufen/gewählt:

 

….……………………………………..             Mitglied Jugendhilfeausschuss

 

…………………………………………                        Mitglied Jugendhilfeausschuss

 

Viola Stephan  ..………………….…             Amtsleiterin Jugendamt

 

Bernd Wächter ..………………….                Amtsleiter Schulverwaltungsamt

 

………………………………………….                       Staatliches Schulamt Westthüringen.


II. Begründung

 

Die schulbezogene Jugendsozialarbeit gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Grundlage für die Leistungserbringung ist das beschlossene „Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach“.

 

Im o.g. Konzept ist festgelegt, dass in Eisenach neben der Koordinationsstelle/Fachberatung/schulbezogene Jugendsozialarbeit an einer Schule (Beschluss- Nr.: JHA/042/2013) die Leistung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an zwei weiteren Schulen durch den örtlichen öffentlichen Träger erbracht wird. Hier wurden Schulen favorisiert, die sowohl von der Größe als auch von den Sozialindikatoren besonders wichtig sind.

 

Unter Berücksichtigung des Subsidaritätsprinzipes (§ 4 Abs. 2 SGB VIII) und im Interesse einer pluralen Struktur der Leistungserbringer soll die Anbindung von vier weiteren Schulen über ein Interessenbekundungsverfahren an zwei verschiedene freie Träger erfolgen.

Die Auswahl und Förderung der beiden Träger erfolgt nach den Grundsätzen des § 74 SGB VIII. Darüber hinaus sollen die freien Träger entsprechend des Konzeptes:

·         anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sein und die dort beschriebenen Kriterien erfüllen

·         fachliche Erfahrungen und Kompetenzen im Arbeitsfeld der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und/oder in der Zusammenarbeit mit Schulen haben

·         die Gewähr für den ordnungsgemäßen Umgang mit Personal und Fördermitteln bieten (Eingruppierung und Versicherungen) 

·         möglichst, bereits örtlich agierende Träger sein und Netzwerkbeziehungen zu eigenen oder anderen Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in Eisenach unterhalten (Vernetzung)

·         in der Lage sein, die fachliche Begleitung ihrer Schulsozialarbeiter bei Problemen oder Konflikten in der Schule abzusichern

·         die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung, einen fachlichen Austausch sowie ggf. eine Supervision der Schulsozialarbeiter im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in Eisenach abzusichern

·         die Bereitschaft erklären, regelmäßig an einer Steuerungsgruppe für die örtliche schulbezogenen Jugendsozialarbeit mitzuwirken und eine kontinuierliche Evaluation und Qualitätsentwicklung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit zu unterstützen.

 

Zum Verfahren schreibt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ im Punkt 3.1 und eine Auflage im bereits eingegangenen Förderbescheid fest, dass der örtliche Jugendhilfeausschuss die Entscheidung zur Leistungserbringung im Rahmen der Jugendhilfeplanung trifft. Dieser Rahmen ist im Konzept bereits gegeben.

 

Die Auswahl der konkreten Träger soll durch ein unabhängiges und paritätisch besetztes Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung des Jugendamtes, des Schulverwaltungsamtes und des Staatlichen Schulamtes Westthüringen erfolgen. Die Auswahl der Mitglieder des Gremiums erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss.

 

Die Bewerber werden unmittelbar über die Auswahlentscheidung durch die Verwaltung des Jugendamtes schriftlich informiert und im Falle der Auswahl als Leistungserbringer zur konkreten Antragstellung  aufgefordert.


Anlagenverzeichnis:

 

Interessenbekundungsverfahren für schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.09.2013