I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des
Interessenbekundungsverfahrens für die Vorhaben der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit in Eisenach vom 12.09.2013 (siehe Anlage).
In
das Gremium zur Auswahl der Leistungserbringer werden berufen/gewählt:
….…………………………………….. Mitglied Jugendhilfeausschuss
………………………………………… Mitglied
Jugendhilfeausschuss
Viola Stephan
..………………….… Amtsleiterin
Jugendamt
Bernd Wächter ..…………………. Amtsleiter Schulverwaltungsamt
…………………………………………. Staatliches
Schulamt Westthüringen.
II. Begründung
Die schulbezogene Jugendsozialarbeit gehört
insbesondere nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) in Verbindung mit
§ 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben
der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und
Jugendhilfe.
Grundlage für die Leistungserbringung ist das beschlossene „Rahmenkonzept
für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach“.
Im o.g. Konzept ist festgelegt, dass in
Eisenach neben der Koordinationsstelle/Fachberatung/schulbezogene
Jugendsozialarbeit an einer Schule (Beschluss- Nr.: JHA/042/2013) die Leistung
der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an zwei weiteren Schulen durch den
örtlichen öffentlichen Träger erbracht wird. Hier wurden Schulen favorisiert,
die sowohl von der Größe als auch von den Sozialindikatoren besonders wichtig
sind.
Unter Berücksichtigung des
Subsidaritätsprinzipes (§ 4 Abs. 2 SGB VIII) und im Interesse einer pluralen
Struktur der Leistungserbringer soll die Anbindung von vier weiteren Schulen
über ein Interessenbekundungsverfahren an zwei verschiedene freie Träger
erfolgen.
Die Auswahl und Förderung der beiden Träger
erfolgt nach den Grundsätzen des § 74 SGB VIII. Darüber hinaus sollen die
freien Träger entsprechend des Konzeptes:
·
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75
SGB VIII sein und die dort beschriebenen Kriterien erfüllen
·
fachliche Erfahrungen und Kompetenzen im
Arbeitsfeld der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und/oder in der
Zusammenarbeit mit Schulen haben
·
die Gewähr für den ordnungsgemäßen Umgang mit
Personal und Fördermitteln bieten (Eingruppierung und Versicherungen)
·
möglichst, bereits örtlich agierende Träger sein
und Netzwerkbeziehungen zu eigenen oder anderen Einrichtungen und Diensten der
Jugendhilfe in Eisenach unterhalten (Vernetzung)
·
in der Lage sein, die fachliche Begleitung ihrer Schulsozialarbeiter
bei Problemen oder Konflikten in der Schule abzusichern
·
die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung,
einen fachlichen Austausch sowie ggf. eine Supervision der Schulsozialarbeiter im
Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in Eisenach abzusichern
·
die Bereitschaft erklären, regelmäßig an einer
Steuerungsgruppe für die örtliche schulbezogenen Jugendsozialarbeit mitzuwirken
und eine kontinuierliche Evaluation und Qualitätsentwicklung der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit zu unterstützen.
Zum Verfahren schreibt die „Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ im Punkt 3.1 und eine
Auflage im bereits eingegangenen Förderbescheid fest, dass der örtliche
Jugendhilfeausschuss die Entscheidung zur Leistungserbringung im Rahmen der
Jugendhilfeplanung trifft. Dieser Rahmen ist im Konzept bereits gegeben.
Die Auswahl der konkreten Träger soll durch ein
unabhängiges und paritätisch besetztes Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern
des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung des Jugendamtes, des
Schulverwaltungsamtes und des Staatlichen Schulamtes Westthüringen erfolgen.
Die Auswahl der Mitglieder des Gremiums erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss.
Die Bewerber werden unmittelbar über die Auswahlentscheidung durch die
Verwaltung des Jugendamtes schriftlich informiert und im Falle der Auswahl als
Leistungserbringer zur konkreten Antragstellung
aufgefordert.
Anlagenverzeichnis:
Interessenbekundungsverfahren für schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.09.2013