I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die 2. Verlängerung der am 03.05.2011 in Kraft getretenen Satzung über
die Veränderungssperre für das Gebiet des B 36 „Östliche Karl-Marx-Straße” wird
als Satzung erlassen.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 27.08.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 “Östliche Karl- Marx- Straße” beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst das in der Anlage 2 bezeichnete Gebiet. Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes sind die Vermeidung einer ungeordneten Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben sowie der Ausschluss von großflächigem Einzelhandel und Handelseinrichtungen durch Festsetzungen von Regelungen im Sinne des § 9 Abs. 2a Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Für den Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wurden Baugesuche eingereicht, die
eine Bebauung mit mehreren Einzelhandelseinrichtungen vorsehen. Es ist nicht
auszuschließen, dass das Gebiet in der Konsequenz durch Summieren von einzelnen
nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben die Charakteristik eines
großflächigen Einzelhandels annimmt und sich in ein Sondergebiet für ein
Einkaufszentrum - entgegen der städtebaulichen Zielsetzung - entwickelt.
Deshalb war es notwendig die Planung zwischenzeitlich mittels
Veränderungssperre zu sichern, die am
03.05.2011 in Kraft trat. Eine 1.
Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre wurde am 15.11.2012
rechtskräftig. Da das Bauleitverfahren nicht bis zum Ablauf der 1. Verlängerung
der Veränderungssperre am 15.11.2013 abgeschlossen sein wird, ist eine erneute
Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich. In diesem Sinne wird zur
Sicherung der Planung für dieses Gebiet die 2. Verlängerung der
Veränderungssperre erlassen.
Die Verlängerung ist notwendig und begründet, da sich die Festsetzungen
für die zu treffenden Einzelhandelsregelungen im Sinne des § 9 Abs. 2a Satz 2
BauGB auf ein Zentrenkonzept beziehen, welches dem Stadtrat im Oktober 2013
vorgelegt wird.
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V. m. § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt die 2. Verlängerung der am 03.05.2011 in Kraft getretenen Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des B 36 “Östliche Karl-Marx-Straße” als Satzung zu erlassen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Satzungstext
Anlage 2: Geltungsbereich als Anlage 01 zur Satzung
Anlage 3: Flurstücksliste als Anlage 02 zur Satzung