Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Hofmann - Nachweis Fraktionsgelder
Vorlage
AF-0046/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Ich frage daher:

 

1.      Haben alle Fraktionen des letzten Stadtrates die Verwendung ihrer Gelder entsprechend bis zum vorgegebenen Zeitpunkt nachgewiesen?

2.      Wenn es Fraktionen gab, die ihre Gelder nicht rechtzeitig nachgewiesen haben, wurden dann die entsprechenden Beträge zurück erstattet und in welcher Höhe jeweils?

3.      Können die entsprechenden Belege vorgelegt werden?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.      nein [Der Nachweis wäre gemäß § 4 (3) der Geschäftsordnung des Stadtrates bis zum 10.07.2009 vorzulegen gewesen.]

 

2.      Bis zum 14.01.2010 wurden keine Beträge zurückerstattet.

 

3.      Soweit es sich um Belege zu Rückerstattungen handelt, nein.