Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schenke - Bildungs- und Teilhabepaket
Vorlage
AF-0490/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie viel Schülerinnen und Schüler haben mit Beginn des Schuljahres 2013/14 einen Anspruch auf den „persönlichen Schulbedarf“?

2.      Wurden die Gelder bis zum Beginn des Schuljahres an die Berechtigten ausgezahlt, wenn nicht welche Ursache gab es dafür?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Mit Stichtag 18.07.2013 wurden dem Sozialamt 864 Kinder und Jugendliche mit einem Anspruch auf den persönlichen Schulbedarf durch das Jobcenter Eisenach gemeldet. (Jahrgänge 1994 – 2007).

 

Hinzu kommen die Kinder und Jugendlichen aus dem Leistungsbereich Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialhilfe.

 

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Form des persönlichen Schulbedarfes wurden an 878 Schülerinnen und Schüler gezahlt.

 

Zu 2.

Gemäß § 28 Abs. 3 SGB II werden für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zum 01. August 70 € berücksichtigt.

 

Gemäß § 34 Abs. 3 SGB XII werden für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 70 € für den Monat anerkannt, indem der erste Schultag liegt.

 

Zu den o. g. Terminen – Juli und August 2013 – erfolgte die Auszahlung an die Anspruchsberechtigten.

 

U. U. kann es zu Verzögerungen gekommen sein, in den Fällen, in denen der aktuelle Bewilligungsbescheid nicht vorlag oder die Kontoverbindung nachgereicht werden musste.