Betreff
Stand der Haushaltsausführung zum 31.08.2013 / Hochrechnung zum 31.12.2013
Vorlage
1320-BR/2013
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2013 wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 30.04.2013 (STR/0727/2013) beschlossen und sodann dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht vorgelegt.

 

Da die Haushaltsatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile beinhaltete, hat die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 19.06.2013 mitgeteilt, dass gegen eine öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung keine Bedenken bestehen, sofern in Höhe der noch nicht bewilligten Bedarfszuweisung (2,5 Mio. €) geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Haushaltsausgleiches (haushaltswirtschaftliche Sperre) ergriffen werden.

 

Aufgrund der laufenden Bearbeitung des Antrags auf Bedarfszuweisung im Thüringer Finanzministerium wurde daraufhin die Bekanntmachung der Haushaltssatzung zunächst zurück gestellt und die Haushaltswirtschaft weiter nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 ThürKO ausgeführt.

 

Nachdem seitens des Thüringer Finanzministeriums die Auskunft erteilt wurde, der Bewilligungsbescheid sei im Entwurf vorbereitet, wurde die Haushaltssatzung Anfang August 2013 veröffentlicht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 ist somit rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft getreten. Vorsorglich wurde verwaltungsintern angewiesen, dass die Ausführung des Haushaltes bis zur Vorlage des avisierten Bewilligungsbescheides weiter nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung erfolgt.

 

Mit dieser Vorlage wird nunmehr Bericht erstattet 

 

1)      zum Stand der Haushaltsausführung zum 31.08.2013 / des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2013

 

2)      über den Erfüllungsstand der nach 2013 übertragenen Haushaltsreste.

 

 

1)      Stand der Haushaltsausführung zum 31.08.2013 / Hochrechnung zum 31.12.2013

 

Auf Basis des in-Kraft-getretenen Haushaltes und der zum 31.08.2013 vorliegenden Sollstellungen erfolgte eine Hochrechnung des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2013. Die Darstellung bezieht sich nur auf den Verwaltungshaushalt. Sie weist gegenüber dem Haushaltsplan erhebliche Verschlechterungen auf. Der voraussichtlich zu erwartende Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf rd. 3,4 Mio. €.

 

HGr.

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2013

 

 

(alle Beträge in T€)**

Plan

AO-Soll *

Hochrechnung 31.12.

mehr/

weniger

+/- %

 

 

 

 

 

 

 

0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

67.835

47.571

64.288

-3.548

-5,23

1

Einn. aus Verwaltung und Betrieb

17.781

11.821

17.708

-74

-0,41

2

Sonstige Finanzeinnahmen

5.701

5.281

5.665

-36

-0,64

 

Ergebnis Einnahmen

91.319

64.673

87.661

-3.658

-4,01

 

 

 

 

 

 

 

4

Personalausgaben

21.607

12.155

21.378

-231

-1,06

5/6

Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

15.573

10.384

15.756

+183

1,18

7

lfd. Zuweisungen und Zuschüsse

49.051

32.698

49.136

+85

0,17

8

Sonstige Finanzausgaben

5.088

1.306

4.846

-242

-4,76

 

Ergebnis Ausgaben

91.319

56.543

91.116

-205

-0,22

 

SALDO Einnahmen/ Ausgaben

0

8.131

-3.455

-3.454

 

* informatorisch

** Rundungsdifferenzen möglich

 

 

Einnahmen

 


Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Das Anordnungssoll der Hauptgruppe 0 lag zum 31.08.2013 bei 70,13 % des Haushaltsansatzes. Aufgrund von erheblichen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (2.982 T€) und geringen Abweichungen bei der Grundsteuer B (80 T€) weist die Hochrechnung zum 31.12.2013 Mindereinnahmen von insgesamt 3.548 T€ aus. Berücksichtigt wurde im Rahmen der Hochrechnung bereits ein Betrag von 500 T€ zur pauschalen Restebereinigung. Im Rahmen dieser Restebereinigung werden offene Forderungen, deren Einbringlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht möglich- , für die Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen ist, in Abgang gestellt und ins nächste Jahr vorgetragen. Dies führt zu einer Verminderung der Soll-Einnahmen, um so ein realistischeres Bild zu erzeugen.

 

Der geplante Haushaltsansatz (13,345 Mio. Euro) für die Einnahmen aus der Gewerbesteuer kann aller Voraussicht nach nicht erreicht werden, obwohl die vom Stadtrat beschlossene Erhöhung des Hebesatzes auf das von der VV Bedarfszuweisung vorgegebene Niveau (460 v.H.) umgesetzt und in dem dargestellten Anordnungssoll (rd. 10,3 Mio. Euro) enthalten ist. Aus der Erhöhung des Hebesatzes war mit dem HSK eine Mehreinnahme für 2013 von rd. 1,3 Mio. Euro kalkuliert. Tatsächlich realisiert werden konnte im Rahmen der Umsetzung dieser HSK-Maßnahme nur ein Betrag von 1,1 Mio. Euro.

 

In der Hochrechnung berücksichtigt ist die im Verwaltungshaushalt geplante Einnahme aus der Gewährung der beantragten Bedarfszuweisung. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass für diese bisher kein Bewilligungsbescheid vorliegt. Der Finanzminister des Freistaates Thüringen hat mit Schreiben vom 01.07.2013 noch einmal bekräftigt, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen, die avisierte Bedarfszuweisung bewilligt werden soll. Der Staatssekretär des Thüringer Finanzministeriums hat in Gesprächen am 28.08.2013 und am 18.09.2013 dargestellt, dass die Voraussetzungen vorlägen, der Bescheid erstellt sei und nunmehr mit positiver Empfehlung des Ministeriums dem Beirat für Finanzen gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 3    Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) zur Anhörung zugeleitet werden soll. Mit dem Eingang eines Bewilligungsbescheides kann daher voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober d. J. gerechnet werden.

 

 

 

Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Hauptgruppe 1 weist zum 31.08.2013 ein Anordnungssoll von 11.821 T€ aus, was einem prozentualen Anteil von 66,48 % des Ansatzes entspricht. Im Rahmen der Hochrechnung wird das Anordnungssoll zum 31.12. auf 17.708 T€ geschätzt. Dies würde im Ergebnis eine prozentuale Abweichnung von 0,41 % bedeuten. Abweichungen dieser Größenordnung sind als regulär zu betrachten, da in dieser Hauptgruppe nicht nur Zuweisungen und Zuschüsse, sondern auch Gebühren und Erstattungen verbucht werden. Das Ergebnis eines Haushaltsjahres ist damit immer auch abhängig von Fallzahlen bei Verwaltungsvorgängen bzw. von der Akzeptanz der Bevölkerung zu vorgehaltenen Angeboten.

 

 

Hauptgruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Die aktuellen Sollstellungen weisen einen Erfüllungsstand von 92,63 % aus. Bei Hochrechnung in dieser Hauptgruppe ist zum Jahresende mit Einnahmen von 36 T€ unter dem Ansatz zu rechnen.

 

 

Ausgaben


 

 

 

Hauptgruppe 4 – Personalausgaben

 

Im Bereich der Personalkosten liegt der Erfüllungsstand derzeit bei 56,25 %. Zum 31.12.2013 wird mit Minderausgaben von insgesamt 230.000 € gerechnet, was einem prozentualen Anteil von 1,06 % entspricht. Mit Abweichungen dieser Größenordnung ist immer zu rechnen, da sich im Jahresverlauf vielfältige personelle Veränderungen ergeben können.

 

 

Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Das Anordnungssoll der Hauptgruppe 5/6 lag zum 31.08.2013 bei 10.383 T€ (Erfüllungsstand: 66,68 %). Gegenüber dem Haushaltsansatz ist mit Mehrausgaben von 183 T€ zu rechnen.

 

Diese resultieren unter anderem aus Mehrausgaben für / bei

 

Ø      Steuern, Geschäftsausgaben in Höhe von 200 T€ (Gruppierung 64, 65, 66)

Ø      der aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligung an Arbeitsgemeinschaften nach SGB II – Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende, Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchenden in Höhe von 386 T€ (Gruppierung 69)

Ø      Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 142 T€ (Gruppierung 67)

 

sowie Minderausgaben im Bereich

 

Ø      Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände in Höhe von 178 T€ (Gruppierung 52)

Ø      Mieten und Pachten in Höhe von 80 T€ (Gruppierung 53)

Ø      Besondere Aufwendungen für Bedienstete, weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben in Höhe von 268 T€ (Gruppierung 56, 57-63)

Ø      Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (10 T€)

 

 

 

Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)

 

In dieser Hauptgruppe ist zum 31.12.2013 mit Mehrausgaben von 86 T€ zu rechnen. Derzeit liegt der Erfüllungsstand bei 66,66 %. Hintergrund für die kalkulierten Mehrausgaben sind zum einen voraussichtliche Minderausgaben im Bereich Zuweisungen und Zuschüsse (Gruppierung 71) in Höhe von 180 T€ sowie Mehrbedarfe im Bereich der Sozialen Leistungen (Gruppierung 73-78) in Höhe von 265 T€.

 

Eine Prognose, ob in den verbleibenden Monaten mit weiteren positiven wie negativen Abweichungen zu rechnen ist, kann auch durch die Fachämter nicht uneingeschränkt abgegeben werden. Die Ausgaben für soziale Leistungen sind fallzahlenabhängig und können nur auf dieser Basis hochgerechnet werden. Ergeben sich kurzfristig Veränderungen bei den Fallzahlen, kann dies zu Mehr- oder auch Minderausgaben führen.

 

 

Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Gegenüber dem Haushaltsansatz ist mit Minderausgaben von ca. 270 T€ zu rechnen. Der Erfüllungsstand der Hauptgruppe 8 lag zum 31.08.2013 bei 25,67 %.

 

Die zu erwartenden Minderausgaben stehen in Zusammenhang mit den Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer – die abzuführende Gewerbesteuerumlage reduziert sich hier entsprechend.

 

 

2) Erfüllungsstand der nach 2013 übertragenen Haushaltsreste

 

Mit der Jahresrechnung 2012 wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 2.060.918,42 € von 2012 nach 2013 übertragen. Hiervon wurden bis Stichtag 30.08.2013 834.824,18 € angeordnet, was einem Erfüllungsstand von 40,51 % entspricht.

 

Im Bereich der Ausgaben wurden im Rahmen der Jahresrechnung 2012 Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.704.881,35 € gebildet (davon HHAR aus Vorjahren: 907.957,57 €). Mit Stichtag 30.08.2013 lagen Sollstellungen auf Haushaltsreste in Höhe von 3.100.926,38 € vor, was einem Erfüllungsstand von 65,91 % entspricht.

 

 

3) Weiteres Vorgehen

 

Da nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten ist, dass der geplante Haushaltsansatz für die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zum Jahresende erreicht werden kann, ist über den Erlass einer hauswirtschaftlichen Sperre gemäß § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zu entscheiden, um einem absehbaren Fehlbetrag entgegenwirken und diesen so niedrig wie möglich halten zu können.

 

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist aus heutiger Sicht absehbar, dass das mit dem beschlossenen HSK 2013 – 2022 für das Haushaltsjahr 2013 geplante Ziel (anteilige Fehlbetragsdeckung von rd. 767 T€) nicht erreicht werden kann. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass am Jahresende ein zusätzlicher Fehlbetrag entstehen wird, der gemeinsam mit den noch vorhandenen Altfehlbeträgen von rd. 11,2 Mio. Euro in den Folgejahren finanziert werden muss.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuß soll daher zur nächsten Sitzung gemäß § 27 Abs. 1, Buchstabe d der Geschäftsordnung des Stadtrates eine entsprechende Beschlußvorlage vorgelegt werden.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Hochrechnung zum 31.12.2013

Anlage 2 – Erfüllungsstand Haushaltsreste per 30.08.2013