Betreff
Anfrage der Stadtratsfraktion B 90/Die Grünen - Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0048/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Liegt zu dem am 05.06.2009 durch den Stadtrat gefassten Beschluss zum Abwägungsprotokoll des Teilbebauungsplans 6.1. mittlerweile eine Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Das Projekt “Tor zur Stadt” ist für die Entwicklung der Stadt Eisenach als Bindeglied zwischen dem Bahnhof und der Innenstadt von enormer Bedeutung. Gerade deshalb ist das Vorhaben auch in einem hohen Maß von Transparenz bestimmt und wurde unter intensiver Beteiligung der Stadträte, der Bürgerschaft, des Investors, der Verwaltung, der Arbeitsgruppe und der staatlichen Behörden bis in den heutigen Verfahrensstand, gemeinsam entwickelt. Wie Ihnen bekannt ist, wird der Bau, Verkehr – und Umweltausschuss am 19.01.2010 die Bauvoranfrage in einer öffentlichen Sitzung beraten. Wie Ihnen bekannt ist, war es mir sehr wichtig, daß vor Ablauf  des vergangenen Jahres, zunächst in einer nicht öffentlichen Sitzung, alle neuen Mitglieder des Eisenacher Stadtrates, vollumfänglich, über den derzeitigen Planungsstand informiert werden konnten, bevor eine öffentliche Diskussion dazu einsetzt. Ich freue mich darüber, daß auch Sie als neues Stadtratsmitglied die Möglichkeit erhielten, zunächst fernab der Öffentlichkeit, aus erster Hand, alle notwendigen Informationen zu bekommen, die Sie nunmehr in die Lage versetzen, konstruktiv das “Planungsrechtliche Einvernehmen” des Vorhabens mit positiv zu begleiten. Genau diese Vorgehensweise war notwendig, um das “Positive Einvernehmen” zur Bauvoranfrage sowie den noch zu verhandelnden Erschließungsvertrag zwischen dem Investor und der Stadt Eisenach nicht zu gefährden.

 

Zwischen der Unteren Bauaufsicht  und dem Thüringer Landesverwaltungsamt fanden beiderseitige informative Abstimmungen auf der Arbeitsebene statt. Eine gesonderte schriftliche Würdigung der Aufsichtsbehörde zum Abwägungsergebnis des Teilbebauungsplanes B 6.1 ist erst mit der Vorlage der Verfahrensakte nach dem Satzungsbeschluß zu erwarten.