Betreff
Entwurf Haushalt 2014 - Sachstandsbericht September 2013
Vorlage
1322-BR/2013
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der heutigen Vorlage wird zur Erstellung des Haushaltsentwurfs 2014 für den Bereich Verwaltungshaushalt Bericht erstattet.

 

Zum Vergleich werden die beschlossenen Plandaten des Haushaltsplanes 2013 herangezogen. Der erste Entwurf 2014 weist ein Defizit von 7,6 Mio. € auf.

 

Hauptgruppe

Haushalt 2013

 

-EUR-

Haushalt 2014

Planstufe 2

-EUR-

Veränderungen

 

-EUR-

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

67.836.059,00

60.926.902,00

-6.909.157,00

1 - Einn. aus Verwaltung und Betrieb

17.781.489,00

17.976.433,00

+194.944,00

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.701.010,00

5.496.243,00

-204.767,00

Summe Einnahmen

91.318.558,00

84.399.578,00

-6.918.980,00

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

21.607.532,00

22.460.826,00

+853.294,00

5/6 – Sächlicher Verw. und Betriebsaufw.

15.572.715,00

16.095.281,00

+522.566,00

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

49.050.709,00

49.703.891,00

+653.182,00

8 – Sonstige Finanzausgaben

5.087.602,00

3.794.051,00

-1.293.551,00

Summe Ausgaben

91.318.558,00

92.054.049,00

+735.491,00

Saldo

0

-7.654.471,00

-7.654.471,00

 

HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Eine erhebliche Verschlechterung von 2,8 Mio. € ist bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Ausschlaggebend ist hier die derzeitige Hochrechnung für 2013, wonach zum Jahresende nur ca. 10 Mio. € erreicht werden. Entsprechend wurde der Ansatz 2014 gewählt.

 

Die Bedarfszuweisung zur Haushaltskonsolidierung, die gemäß der Finanzplanung im HSK und auch im Haushalt für das Jahr 2013 in Höhe von 2,5 Mio. € eingeplant ist, soll 2014 nach bisher vorliegenden Aussagen des Finanzministeriums nur noch 1 Mio. € betragen.

 

Hinsichtlich der Schlüsselzuweisung liegt derzeit noch keine Kalkulation des Landes vor. Der geplante Ansatz in Höhe von 24,3 Mio. € basiert auf eigenen Hochrechnungen unter Berücksichtigung der geringeren Einwohnerzahl gemäß ZENSUS und einer Nivellierung der Hauptansatzstaffel der Stadt Eisenach für die Gemeindeaufgaben. Die Berechnung stellt somit einen worstcase-Fall dar und ergibt eine Verschlechterung ggü. dem Vorjahr von etwa 3,9 Mio. €. Nach Aussage des Finanzministeriums soll die konkrete landesweite Berechnung der Schlüsselzuweisungen bis Ende September 2013 vorliegen. Es wird davon ausgegangen, dass das Ergebnis besser ausfällt, als bisher aufgrund der eigenen Berechnung kalkuliert.

 

 

HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmeerhöhung in der Hauptgruppe 1 begründet sich hauptsächlich in gestiegenen Zuweisungen oder Erstattungen von Bund und Land.

 

So werden ab 2014 vom Bund 100 % der Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erstattet. Dieser Posten stellt eine Erhöhung um 501.945 € dar. Auch die Sozialarbeit an Berufsschulen wird in 2014 zu 100 % übernommen. Das Land stellt der Stadt hier für die neu geschaffene Stelle des Koordinators eine Zuweisung in Höhe von 249.060 € zur Verfügung. Die entsprechende Ausgabe ist in der 45210.718000 geplant.

 

Dem gegenüber stehen im Bereich des Schullastenausgleichs im Gegensatz zum Vorjahr Verringerungen um etwa 280.000 €. Weiterhin verringert sich die Erstattung des Landes für Kinder in Tagespflege, weil dies weniger in Anspruch genommen wird. Entsprechende Ausgabensenkungen finden sich hier im UA 45420 wider.

 

Mit einer negativen Entwicklung von 200.000 € muss auch bei der Umsatzsteuer der wirtschaftlichen Unternehmen (HHSt. 80100.159000) gerechnet werden. Die Einnahme in 2013 stellte einen Einmaleffekt dar, der sich so nicht wiederholen lässt.

 

Die Erhöhung der geplanten Einnahmen bei den Kita- Gebühren begründet sich damit, dass der erfahrungsgemäße Betrag der Erlässe ab 2014 im Ansatz Berücksichtigung findet. Bisher wurde der Ansatz bei der Planung sogleich um diesen Betrag verringert. Auf die Erläuterung in Hauptgruppe 7 zur Ausgabe “Förderung in Kitas (Erlässe)” wird verwiesen.

 

 

HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Die Einnahmen aus Konzessionsabgaben durch die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) erhöhen sich ab 2014 insgesamt um 245.000 €, während die Einnahmen der E.ON TEAG und Ohra Energie GmbH wegfallen. Hintergrund ist der Ablauf der bestehenden Konzessionsverträge mit den o. g. Unternehmen. Mit Datum vom 23.12.2012 wurden einheitliche Konzessionsverträge für die Bereiche Strom und Gas mit der EVB GmbH abgeschlossen, deren Laufzeit zum 01.01.2014 beginnt. Die Gesamteinnahmen aus Konzessionsabgaben bleiben ungeachtet dessen annähernd unverändert (rd. 1,45 Mio. €).

 

Die Einnahmen im Sozialbereich sind stark fallzahlenabhängig. In 2014 werden hier insgesamt rund 193 T€ weniger erwartet. Gleiches trifft auf den Bereich des Jugendamtes, ohne die Abteilung 51.3 Kindertagesstätten & Erziehungsgeld, zu. Hier sind Mindereinnahmen von etwa 17 T€ veranschlagt.

 

Aufgrund rückgängiger Steuernachzahlungen ist auch der angesetzte Betrag für Nachzahlungszinsen um 100.000 € geringer im Vergleich zum Vorjahr.

 

 

HGr. 4 – Personalausgaben

 

In Hauptgruppe 4 werden bei der Haushaltsplanung jährlich Tarif- und Stufenerhöhungen eingeplant, weshalb der Ansatz geringfügig steigt.

 

 

HGr. 5/6 – sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Die dargestellte Veränderung ergibt sich primär aus folgenden Ausgabearten:

 

Leistungsbeteiligung §22 (1) SGB II                                                               +          271.000 €

Umweltamt- Entwicklung Gaswerk                                                                +          175.000 €

Miete EDV                                                                                                       +            97.500 €

Stadtplanung- Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen      +            43.000 €

Kosten Schwimmunterricht                                                                            +            36.000 €

 

Die Leistungsbeteiligung an Unterkunft und Heizung gem. § 22 (1) SGB II ist abhängig von Fallzahlen. Die geplante Erhöhung basiert auf einer Hochrechnung.

 

Die Erhöhung in der Haushaltsstelle “Entwicklung Gaswerk” (61000.655100) ergibt sich aus dem vom Thüringer Landesverwaltungsamt angekündigten Verwaltungsakt zur Entfernung bzw. Sanierung der offenen Teergrube. Danach hat die Stadt entsprechende Schritte einzuleiten. Die HH- Mittel werden für Gutachter und Ingenieurleistungen benötigt.

 

Die Erhöhung der Mieten im EDV- Bereich ist auf die schwierige Haushaltslage der Stadt zurückzuführen, wonach Neuanschaffungen (Kauf) nur schwer realisierbar sind. Viele Geräte werden daher nur gemietet.

 

Für die Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, unter anderem für folgende Maßnahmen, sind die erforderlichen Mittel eingeplant: die laufenden Verfahren für die Gebiete “Bahnhofsvorstadt” und “Östliche Karl-Marx-Straße” (Programm Stadtumbau) sollen in 2014 fortgesetzt werden. Zielstellung ist die Vorlage der Genehmigungs- bzw. Satzungspläne in 2014. Dringend zu überarbeiten ist der Bebauungsplan Karlskuppe, womit in 2014 begonnen werden soll. Auf Beschluss des Stadtrates wird in 2014 auch die Planänderung für das Plangebiet Karthäuser Höhe voran getrieben.

 

Eine weitere erhebliche Erhöhung ist bei den Kosten für den Schwimmunterricht abzusehen. Diese werden sich fast verdoppeln, weil die Sportbad Eisenach GmbH die Bahnmieten zur Mitte des Jahres 2013 angepasst hat.

 

Eine leichte Entlastung in den Hauptgruppen 5/6 in Höhe von 40.000 € stellt die in 2013 durchgeführte und abgeschlossene Umsetzung der Schulnetzplanung (nötige Umzüge etc.) dar.

 

 

HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

Es sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:

 

Jugendsozialarbeit                                                                                          +          254.020 €

Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen                                               +          119.860 €

Hilfe zum Lebensunterhalt                                                                              +            74.540 €

Hilfe zur Pflege in Einrichtung (PS 0 – PS 3)                                     +           64.500 €

Förderung in Kitas (Erlässe)                                                                          +            60.000 €

Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte                                            +            50.000 €

Förderung in Kitas (Übernahmen)                                                                  +            30.000 €

Zuschüsse für sozialpädagogische Familienhilfe                                          +            22.140 €

ÖPNV                                                                                                              +            22.000 €

Taschengeld AsylbLG                                                                         +            21.480 €

Autismustherapie Pflegefamilien                                                                    +            21.000 €

Sonstige Eingliederungen in Einrichtungen (Heimkosten)                             +            20.000 €

Grundleistungen AsylbLG                                                                               +            15.950 €

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten             +            12.000 €

Heilpädagogische Leistungen für Kinder außerhalb von Einrichtungen         +            10.000 €

Unterbringungskosten                                                                                     +            10.000 €

Grundleistungen, Taschengeld nach AsylbLG                                               +              9.900 €

 

Aufwendungen für Kinder in Tagespflege                                                       -             15.000 €

Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt                               -             18.000 €

Zuschuss Schuldnerberatung                                                                        -             27.362 €

Erziehungsgeld Eltern                                                                                    -             50.000 €

 

Betreffs der Jugendsozialarbeit wird auf die Erläuterungen in Hauptgruppe 1 verwiesen. Die Einnahme vom Land wird in der 45210.171100 verbucht.

 

Die Zuweisungen und Zuschüsse im Sozialbereich (Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach AsylbLG usw.) sind abhängig von der Anzahl der Fälle. Es erfolgte eine Hochrechnung der Ausgaben aus derzeitiger Sicht.

 

Zusätzlich erscheint hier erstmals die Position ‚Förderung in Kitas (Erlässe)‘. Träger der kommunalen Kindertagesstätten ist die Stadt Eisenach. In den Einnahmehaushaltsstellen der 3 städtischen Kitas für die Betreuungsgebühren wurden für 2014 die zu erwartenden Einnahmen komplett veranschlagt. Bisher wurde dieser Betrag um die erfahrungsgemäße Summe der Erlässe verringert. In der Folge wurden diese Beträge durch den zuständigen Jugendhilfeträger (hier: Stadt Eisenach) an den Träger der Kindertagesstätten (ebenfalls Stadt Eisenach) erstattet. Praktisch erfolgte eine Umbuchung zwischen Einnahme und Ausgabe, die Positionen glichen sich aus. Zur Erhöhung der Haushaltsklarheit und -wahrheit erfolgt ab 2014 die neue Darstellungsweise.

 

 

HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die Verbesserungen in diesem Bereich setzen sich wie folgt zusammen:

 

Zuführung an den VMH (veranschlagt ist die Pflichtzuführung)                     -           777.632 €

Zinsausgaben                                                                                                 -           243.743 €

Gewerbesteuerumlage                                                                                   -           216.466 €

Verzinsung von Steuererstattungen                                                               -             50.000 €

 

Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich aufgrund des Ist- Gewerbesteueraufkommens. Da dieses zurückgegangen ist, verringert sich auch die Gewerbesteuerumlage.


Anlagenverzeichnis

 

Anlage- Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2014 – Stand 19.09.2013