Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Bebauungsplan und Zukunft der Eisenach Arena
Vorlage
AF-0051/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wie ist der Stand von Planung und Umsetzung hinsichtlich des Bebauungsplanes zur Eisenach Arena?

1.      Wurden die Kosten für den Bebauungsplan inzwischen bezahlt?

2.      Ist das Unternehmen WW GbR als Betreiberin oder die E+S Gesellschaft für Freizeit und Gastronomie mbH, die im Handelsregister im Übrigen nicht auffindbar ist und mit welcher der städtischen Vertrag laut Stadtratsprotokollen geschlossen wurde, für den B-Plan gebührenpflichtig?

3.      Trifft es zu, dass die WW GbR als Betreiberin der Eisenach Arena Insolvenz angemeldet hat?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 43 “Eisenach- Arena” gilt aufgrund einer eingetretenen Verfristung des Bearbeitungzeitraumes der Genehmigungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt als genehmigt. Die Planung an sich ist abgeschlossen. Bevor die Satzung jedoch bekannt gemacht und dadurch rechtskräftig wird, ist die für die Bebauungsplanunterlagen noch erforderliche “Zusammenfassende Erklärung” gemäß § 10 Absatz 4 des Baugesetzbuches zu erstellen, welche nach erfolgter Fertigstellung (in Arbeit) dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Bestätigung vorgelegt wird. Danach wird die Bekanntmachung erfolgen.

 

Ein Bebauungsplan schafft Baurecht für die im Bebauungsplan angegebenen Nutzungsarten bzw. regelt, was gebaut werden darf. Die Umsetzung des Bebauungsplanes erfolgt in der Regel nach der Rechtskraft des Planes. Wird durch die Höhere Bauaufsichtsbehörde eine vorzeitige Planreife bestätigt, so kann - wie auch bei der Großraumdiskothek MAD - nach § 33 des Baugesetzbuches ein Vorhaben bereits vor der Rechtskraft des Bebauungsplanes zulässig sein. Die zeitliche Umsetzung des Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch nicht geregelt.

 

Zu 1.)   Die fälligen Gebühren, die zum damaligen Zeitpunkt für die Erarbeitung des Abwägungsergebnisses offen waren und gemahnt wurden, sind zwischenzeitlich vollständig beglichen.

 

Zu 2.)   Vertragspartner der Stadt Eisenach im Städtebaulichen Vertrag zur Erstellung der Bebauungsplanunterlagen des o. g. Bebauungsplanes ist die E&S GmbH Bergrheinfeld.

 

Zu 3.)   Informationen über eine Insolvenz liegen nicht vor.