Betreff
Einwohneranfrage - Sanierungsträger
Vorlage
EAF-0045/2013
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Hat die Oberbürgermeisterin den Vertrag mit der SSG fristgemäß gekündigt?

2.      Liegt ein Abschlußbericht der SSG über die bisher geleistete Arbeit vor?

3.      Wie ist der Sanierungsstand in der Eisenacher Innenstadt und wie groß ist der Umfang der noch zu leistenden Sanierungsarbeiten?

4.      Wie lange stehen Städtebaufördermittel aus dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" noch für zu leistende Sanierungsarbeiten in Eisenach zur Verfügung?

5.      Wie viele Bewerbungen für die Stelle des Sanierungsträgers gingen bei der Stadtverwaltung ein?

6.      Welche konzeptionellen Vorgaben gibt es, den Aufgabenbereich neu und präziser, auch in den zeitlichen Abläufen, zu definieren?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Antwort war für die Stadtratssitzung am 27.11.2013 nicht zulässig, weil nach § 18 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates keine Fragen mit Themen beantwortet werden dürfen, die auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen. Die Thematik Sanierungsträger wurde in einem Tagesordnungspunkt des nichtöffentlichen Teils der Sitzung des Stadtrates behandelt.

 

Eine Beantwortung Ihrer Anfrage kann dementsprechend nun erst zur Stadtratssitzung im Januar erfolgen.

 

1.      Der Vertrag mit dem Sanierungsträger lief zum Jahresende 2013 aus, eine Kündigung war nicht erforderlich.

 

2.      Ein Tätigkeitsbericht der SSG über die bisher geleistete Arbeit erfolgte im Januar in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses des Stadtrates der Stadt Eisenach und wird im Nachgang nun auch schriftlich vorgelegt und veröffentlicht werden.

 

3.      In der Eisenacher Innenstadt ist der Sanierungsstand durch jedermann ablesbar und lässt sich nicht in Zahlen bemessen. Es wurden bislang etwa 60 Millionen Euro öffentliche Sanierungsmittel eingesetzt, dennoch besteht weiterhin umfänglicher Sanierungsbedarf im öffentlichen Raum, an privaten und auch öffentlichen Gebäuden. Insbesondere die Sicherung von stadtraumrelevanten und stadtbildprägenden Bauwerken, die Schließung von Baulücken und die Sanierung denkmalgeschützter öffentlicher Gebäude muss weiterhin städtebauliches Sanierungsziel sein, wobei bei fehlenden Eigenmitteln der Stadt Eisenach vermehrt Drittmittel wie Spenden und Sanierungsausgleichsbeträge eingesetzt werden müssen.

 

4.      Aus dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" stehen Städtebaufördermittel für zu leistende Sanierungsarbeiten in Eisenach nach derzeitigem Stand voraussichtlich noch bis 2019 zur Verfügung.

 

5.      Es gingen bei der Stadtverwaltung 5 Bewerbungen ein, davon 3 ausschreibungskonforme.

 

6.      Im Zusammenhang mit der Reduzierung des Stundenbudgets für die Leistungen der Sanierungsbetreuung erfolgen fortlaufend Abstimmungen zur inhaltlichen und zeitlichen Strukturierung der Zusammenarbeit mit dem Sanierungsbetreuer. Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der Leistungsbeschreibung gemäß Ausschreibung, wobei sich die Schwerpunkte in Anbetracht der kommunalen Leistungsfähigkeit situationsbedingt vermehrt auf pragmatische und operativ- kreative  Problemlösungen verlagern werden.