Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Entwicklung des Altstandortes "FER-Gelände" in der Oppenheimstraße
Vorlage
AF-0522/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Mittel aus dem o.g. Landesprogramm sind bis dato in den Abbruch bzw. die Entwicklung des Areals an den Eigentümer und/oder die Stadt Eisenach geflossen und welche Mittel davon sind bislang unverbraucht?

2.      An welche Fristen sind Abbruch der noch bestehenden Gebäude und die Entwicklung des Areals im Rahmen des o.g. Programms gebunden?

3.      Wann und in welcher Form hatte die Stadtverwaltung letztmalig Kontakt zum Eigentümer oder auch zum Verwalter und mit welchem Ergebnis und wann wird es erneut zu einer Kontaktaufnahme kommen?

4.      Gab es bereits Investoren, die sich für eine Nutzung des Areals nach dem Abbruch interessierten und welche Perspektiven sieht die Oberbürgermeisterin für den Fall der Kooperation des Eigentümers für das Areal?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Projektinitiative “Genial zentral” des Freistaats Thüringen dient dazu, Kommunen bei der Gestaltung und Wiedernutzung innerstädtischer Brachflächen zu unterstützen. Da es sich um eine Initiative ohne eigene finanzielle Mittel handelt, werden im Rahmen von „Genial zentral” die Mittel aus anderen Städtebauförderprogrammen für die Projekte zur Verfügung gestellt, soweit sich die betreffende Fläche innerhalb eines Programmgebiets befindet.

Aus dem Programm “Stadtumbau – Aufwertung” sind Mittel in Höhe von 12.367,44 Euro zur Erstellung des Städtebaulichen Konzepts „Mühlhäuser Straße/Oppenheimstraße” an die Stadt Eisenach geflossen. Weiterhin haben die jeweiligen Grundstückseigentümer Mittel über die Stadt Eisenach aus dem Programm “Stadtumbau – Rückbau” für den Abbruch der Wohngebäude Oppenheimstraße 21-25, 33, 35 und 39, Planstraße 9a und Rennbahn 56b in einer Gesamthöhe von 133.400,00 Euro erhalten. Restmittel sind nicht vorhanden.

 

Zu 2.

Die Stadt Eisenach ist im Rahmen der Programminitiative „Genial zentral” nicht an Fristen der Durchführung gebunden, da es sich nicht um ein Förderprogramm handelt. Die Initiative speist sich aus verschiedenen Programmen und ist grundsätzlich unbefristet. Allerdings werden aber im betreffenden Modellvorhaben ”FER-Gelände” keine Fördermittel ausgereicht werden, solange die Stadt Eisenach nicht im Stande ist, die gemeindlichen Mitleistungsanteile in der Städtebauförderung zu leisten. Ausnahmsweise im Programm Stadtumbau – Rückbau, in dem eine 100%ige Förderung erfolgt, wird eine Förderung weiterhin möglich sein. Dieses Programm bleibt aber dem Rückbau von Wohnbausubstanz vorbehalten. Insoweit bestehen für den Abriss von gewerblichen Immobilien derzeit keine Mittel zur Verfügung. Die ehemals bestehenden Wohngebäude sind bereits mehrheitlich - unter Einsatz von Fördermitteln - abgerissen.

 

Zu 3.

Zuletzt bestand im Juli 2013 direkter Kontakt mit dem vom Eigentümer beauftragten Projektsteuerer. Eine saarländische Bau- und Entwicklungsgesellschaft hatte Interesse an der Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelskonglomerates. Leider musste zum wiederholten Male die Aussage getroffen werden, dass die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels am Standort nicht zugelassen werden kann. Zum Jahresbeginn 2014 soll mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen werden mit der Zielrichtung, den Abriss der ehemals gewerblich genutzten Gebäude ohne den Einsatz von Fördermitteln zu thematisieren.

 

Zu 4.

Bislang wurden vom Projektsteuerer leider nur Investoren aus dem Einzelhandelsbereich akquiriert. Eine solche Entwicklung kommt für die Stadt Eisenach aber nicht in Betracht. Die Stadt Eisenach wünscht eine nicht störende gewerbliche Entwicklung oder eine Mischnutzung des Areals, welche sich mit den Wohnnutzungen in den angrenzenden Quartieren gut verträgt, wobei die Lärm- und Altlastenkonstellation sowie die Hochwassergefährdung gleichermaßen planerisch zu berücksichtigen sein werden.