Betreff
Antrag des Stadtrates Herrn Hofmann - Ehrenkodex
Vorlage
1444-AT/2014
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach gibt sich einen Ehrenkodex mit folgendem Wortlaut, zu dem sich die Mitglieder des Stadtrates und seiner Ausschüsse durch ihre freiwillige Unterschrift auch persönlich bekennen sollen:

 

Ehrenkodex der Mitglieder des Stadtrates der Wartburgstadt Eisenach

 

Wir Mitglieder des Stadtrates der Stadt Eisenach sind uns bewusst, dass wir das Ansehen der Stadt und des Stadtrates durch unser Verhalten wesentlich mit prägen. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, das uns übertragene Mandat uneigennützig zum Wohle der Bürger unserer Stadt auszuüben. In Ergänzung der gesetzlichen Regelungen verpflichten wir uns deshalb freiwillig zu den nachfolgenden Grundsätzen und Regeln:

 

1.      Wir verpflichten uns, kein Geld, keine Sachgeschenke oder sonstige Vorteile für uns und uns nahe stehende Personen anzunehmen, wenn nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass dadurch Einfluss auf Entscheidungen politischer Gremien genommen werden soll.

2.      Wir verpflichten uns, alle Versuche von unzulässiger Einflussnahme auf Mandatsträger, von denen wir Kenntnis erhalten, der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister anzuzeigen.

3.      Alle beruflichen, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten von Mitgliedern des Stadtrates und seiner Ausschüsse, die zu Interessenkollisionen mit dem politischen Mandat führen können, sind der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister anzuzeigen und von dieser in geeigneter Form zu veröffentlichen.

4.      Wir legen insbesondere alle geschäftlichen Verbindungen zu Unternehmen offen, die von Entscheidungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse unmittelbar betroffen sein könnten, oder die mit der Stadt oder städtischen Gesellschaften geschäftliche Beziehungen unterhalten.

5.      Wir zeigen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister die Übernahme von Tätigkeiten und Funktionen für Unternehmen an, die geschäftliche Interessen gegenüber der Stadt Eisenach oder städtischen Gesellschaften haben. Dies betrifft alle Tätigkeiten und Funktionen, die mit Zuwendungen von Seiten derartiger Unternehmen verbunden sind, insbesondere Aufsichtsratsmandate, Beraterverträge, Anfertigung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeiten, sowie Funktionen bei Interessenverbänden.

6.      Im Falle des Ausscheidens aus dem Stadtrat sind sofort alle mit dem Mandat verbundenen Mitgliedschaften niederzulegen.

7.      Wir werden Informationen, die nach der Kommunalordnung geheim zu halten sind, nicht an Dritte weitergeben und solche Informationen nicht Gewinn bringend für uns und unsere Angehörigen verwerten.

8.      Wir sind damit einverstanden, dass ein Ehrenrat auf die Einhaltung des Ehrenkodexes achtet und bei Verstößen dem Stadtrat Empfehlungen aussprechen kann.

9.      Dem Ehrenrat gehören drei vom Stadtrat zu wählende Mitglieder und eine gleich große Zahl von Bürgern an, die nicht dem Stadtrat oder der Stadtverwaltung angehören. Den Vorsitz führt ein neutraler Ombudsmann / Ombudsfrau, der in der Stadt Eisenach kein politisches Amt bekleidet. Der Ombudsmann / Ombudsfrau wird vom Stadtrat gewählt und schlägt dem Stadtrat die beteiligten Bürger für den Ehrenrat zur Wahl vor.

10.  Der Ehrenrat wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der Stadtratsmitglieder tätig. Er fällt seine Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit. Die Entscheidungen sind dem Stadtrat bekannt zu geben.