I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach gibt sich einen Ehrenkodex mit folgendem Wortlaut, zu dem sich die
Mitglieder des Stadtrates und seiner Ausschüsse durch ihre freiwillige Unterschrift
auch persönlich bekennen sollen:
Ehrenkodex der Mitglieder
des Stadtrates der Wartburgstadt Eisenach
Wir Mitglieder des Stadtrates
der Stadt Eisenach sind uns bewusst, dass wir das Ansehen der Stadt und des
Stadtrates durch unser Verhalten wesentlich mit prägen. Wir bekennen uns zu
unserer Verantwortung, das uns übertragene Mandat uneigennützig zum Wohle der
Bürger unserer Stadt auszuüben. In Ergänzung der gesetzlichen Regelungen verpflichten
wir uns deshalb freiwillig zu den nachfolgenden Grundsätzen und Regeln:
1. Wir
verpflichten uns, kein Geld, keine Sachgeschenke oder sonstige Vorteile für uns
und uns nahe stehende Personen anzunehmen, wenn nicht vollständig ausgeschlossen
werden kann, dass dadurch Einfluss auf Entscheidungen politischer Gremien
genommen werden soll.
2. Wir
verpflichten uns, alle Versuche von unzulässiger Einflussnahme auf Mandatsträger,
von denen wir Kenntnis erhalten, der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister
anzuzeigen.
3. Alle
beruflichen, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten von Mitgliedern
des Stadtrates und seiner Ausschüsse, die zu Interessenkollisionen mit dem
politischen Mandat führen können, sind der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister
anzuzeigen und von dieser in geeigneter Form zu veröffentlichen.
4. Wir
legen insbesondere alle geschäftlichen Verbindungen zu Unternehmen offen, die
von Entscheidungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse unmittelbar betroffen
sein könnten, oder die mit der Stadt oder städtischen Gesellschaften geschäftliche
Beziehungen unterhalten.
5. Wir
zeigen der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister die Übernahme von
Tätigkeiten und Funktionen für Unternehmen an, die geschäftliche Interessen gegenüber
der Stadt Eisenach oder städtischen Gesellschaften haben. Dies betrifft alle Tätigkeiten
und Funktionen, die mit Zuwendungen von Seiten derartiger Unternehmen verbunden
sind, insbesondere Aufsichtsratsmandate, Beraterverträge, Anfertigung von
Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeiten, sowie Funktionen bei Interessenverbänden.
6. Im
Falle des Ausscheidens aus dem Stadtrat sind sofort alle mit dem Mandat verbundenen
Mitgliedschaften niederzulegen.
7. Wir
werden Informationen, die nach der Kommunalordnung geheim zu halten sind, nicht
an Dritte weitergeben und solche Informationen nicht Gewinn bringend für uns
und unsere Angehörigen verwerten.
8. Wir
sind damit einverstanden, dass ein Ehrenrat auf die Einhaltung des Ehrenkodexes
achtet und bei Verstößen dem Stadtrat Empfehlungen aussprechen kann.
9. Dem
Ehrenrat gehören drei vom Stadtrat zu wählende Mitglieder und eine gleich große
Zahl von Bürgern an, die nicht dem Stadtrat oder der Stadtverwaltung angehören.
Den Vorsitz führt ein neutraler Ombudsmann / Ombudsfrau, der in der Stadt
Eisenach kein politisches Amt bekleidet. Der Ombudsmann / Ombudsfrau wird vom
Stadtrat gewählt und schlägt dem Stadtrat die beteiligten Bürger für den
Ehrenrat zur Wahl vor.
10. Der
Ehrenrat wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der Stadtratsmitglieder
tätig. Er fällt seine Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit. Die
Entscheidungen sind dem Stadtrat bekannt zu geben.