I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als Schulname für die staatliche Gemeinschaftsschule Eisenach wird der
Name “Oststadtschule” festgelegt.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, diesbezüglich das Einvernehmen
mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
herzustellen.
Begründung:
Gemäß § 13 Abs. 6 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) legt der Schulträger auf Vorschlag der Schulkonferenz sowie im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium Schulnamen fest.
Nach Neuerrichtung einer Schule entscheidet die daraufhin zu bildende Schulkonferenz über die Beantragung eines Schulnamens. Dies ist vorliegend durch die Schulkonferenz der staatlichen Gemeinschaftsschule (siehe Anlage 1) erfolgt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 zur Beschlussvorlage - Festlegung eines Schulnamens.