Betreff
Festlegung eines Schulnamens für die Gemeinschaftsschule , hier: "Oststadtschule"
Vorlage
1448-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Als Schulname für die staatliche Gemeinschaftsschule Eisenach wird der Name “Oststadtschule” festgelegt.

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, diesbezüglich das Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur herzustellen. 

 


Begründung:

 

Gemäß § 13 Abs. 6 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) legt der Schulträger auf Vorschlag der Schulkonferenz sowie im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium Schulnamen fest.

 

Nach Neuerrichtung einer Schule entscheidet die daraufhin zu bildende Schulkonferenz über die Beantragung eines Schulnamens. Dies ist vorliegend durch die Schulkonferenz der staatlichen Gemeinschaftsschule (siehe Anlage 1) erfolgt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 zur Beschlussvorlage - Festlegung eines Schulnamens.