I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die Bestellung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Arnstädter Str. 28
99096 Erfurt
als Prüfer für den Jahresabschluss des
Geschäftsjahres 2013 des optimierten Regiebetriebes
Amt für Tiefbau und Grünflächen.
II. Begründung:
Gemäß § 3 der Betriebssatzung des
optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen finden für die
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Thüringer
Eigenbetriebsverordnung (§§ 6 bis 25 Thüringer EBV) Anwendung.
Folglich hat neben der örtlichen
Rechnungsprüfung eine Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu
erfolgen.
Nach erfolgtem
Wettbewerb im Jahre 2013 wurden aus vier renommierten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Referenzmandate im Bereich kommunaler
Unternehmen und damit die notwendigen Erfahrungen im kommunalspezifischen
Haushalts- und Steuerrecht nachweisen konnten, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als preislich günstigste Bieterin, bei
gleichgestellter Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit ermittelt und am
30.04.2013 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach für die Prüfung des
Jahresabschlusses 2012 bestellt (Beschluss-Nummer: StR/0731/2013).
Im
Rahmen der BilMoG–Änderungen wurde § 319 a Abs. 1 Nr. 4 HGB dahingehend
geändert, dass bei kapitalmarktorientierten Unternehmen i.S.d. § 264 d HGB
Wirtschaftsprüfer für Folgeprüfungen auszuschließen sind, die für die
Abschlussprüfung beim Unternehmen in sieben oder mehr Fällen verantwortlich waren.
Will
man diese Regelung analog auf kommunale Unternehmen anwenden, kann man also
vertretbar einen maximal siebenjährigen Turnus zugrunde legen.
Entsprechend der Regelung zum Wechsel des
Wirtschaftsprüfungsunternehmens mit einer sieben- Jahresfrist fand für die
Abschlussprüfung des Jahres 2012 ein solcher Wechsel statt.
Das für den
Jahresabschluss 2012 vorgelegte Angebot der BDO AG war ein Festpreisangebot mit
einer Angebotssumme von Brutto 10.710,00 € (Netto 9.000,00 €). Dieser Festpreis
stellt gleichzeitig die Angebotsgrundlage für die Wirtschaftsprüfung des
Wirtschaftsjahres 2013 dar.
Auf Grund der
positiven Erfahrungen mit diesem Unternehmen, deren Prüfer auch über den Rahmen
der Abschlussprüfung hinaus unentgeltlich beratend tätig wurden, und nicht
zuletzt der Effizienz einer mehrjährigen Abschlussprüfung durch ein
Wirtschaftsprüfungsunternehmen, infolge der vorhandenen Prüfungserfahrungen,
wird die erneute Bestellung der BDO AG empfohlen.
Gemäß § 25 Abs.1
THürEBV ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende einen
Wirtschaftsjahres aufzustellen. Die Abschlussprüfung soll nach § 85 Abs. 1
ThürKO innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres
abgeschlossen sein.
Die Zuständigkeit
des Stadtrates der Stadt Eisenach für die Bestellung des Prüfers für den
Jahresabschluss ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Ziffer 12 ThürKO.
Anlagenverzeichnis: