II. Fragestellung
1.
Wann wurde der
Anteil des Kulturlastenausgleichs vom Land Thüringen in welcher Höhe ausgezahlt
und wofür wurde das Geld verwendet?
2.
Wurden
Haushaltsmittel aufgrund des Kulturlastenausgleichs umgeschichtet bzw. gekürzt
und wenn ja, wie?
3.
Wurde der
Kulturlastenausgleich vor Bekanntgabe der tatsächlichen Zahlen im Haushalt
eingeplant und wenn ja, in welcher Höhe?
4.
Wie wird der
Erfolg des Kulturlastenausgleichs seitens der Verwaltung eingeschätzt und welchen
Änderungsbedarf gibt es aus Sicht der Verwaltung am Verfahren des
Kulturlastenausgleichs?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der Kulturlastenausgleich wurde in
monatlichen Raten an die Stadtverwaltung Eisenach ausgezahlt.
Die Summe wurde nach verwaltungsinterner Absprache zur Finanzierung der kulturellen Einrichtungen und Kulturprojekte genutzt, zum Ausgleich der finanziellen Belastungen im Kulturbereich.
zu 2.
Aufgrund des Kulturlastenausgleichs wurden keine Haushaltsmittel umgeschichtet noch gekürzt.
zu 3.
Der Kulturlastenausgleich wurde vor Bekanntgabe der tatsächlichen Höhe laut Festsetzungsbescheid mit 600.000,00 € eingeplant.
Schließlich erfolgte die Zuweisung über 536.434,00 €.
Der Haushaltsansatz wurde auf diese Summe korrigiert.
zu 4.
Ziel des Kulturlastenausgleichs ist es, den Kommunen hilfreich zur Seite zu stehen, deren Kulturausgaben überdurchschnittlich hoch und erhaltenswert sind. Er stellt also vorrangig ein Instrument der Ermutigung des Erhalts kultureller Substanz als Investition in die Zukunft dar.
Vorteilhaft wäre, wenn aus Gründen der Haushaltssicherheit zeitlich früher die Mitteilung des kulturellen Lastenausgleichs erfolgen würde.