Betreff
Kreditportfoliomanagement - Berichtsvorlage I. und II. Halbjahr 2013
Vorlage
1464-BR/2014
Aktenzeichen
20.1 / 20 50 06
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf die Berichtsvorlage Nr. 1103-BR/2013 vom 30.01.2013 wird entsprechend verwiesen.

 

Das Jahr 2013 war sowohl auf dem Kapital- als auch auf dem Geldmarkt weiterhin von einem historisch niedrigen Zinsniveau geprägt. Der 10-Jahres-Swapsatz hat sich im Jahresverlauf von rd. 1,6 % auf 2,1 % leicht erhöht, bei den Geldmarktzinsen war ebenfalls im Jahr ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen. Nach vorherrschender Meinung ergeben sich gegenwärtig dennoch keine Anzeichen für einen längerfristigen und kontinuierlichen Zinsanstieg. Dies zeigt sich auch an der aktuellen Niedrigzinspolitik der EZB. Die nachstehenden Grafiken zeigen die Entwicklung des 10-Jahres-Swapsatzes bzw. des 3-Monats-Euribors im letzten Jahr.


                                               Entwicklung des 10-Jahres-Swapsatzes

 

                        Quelle: http://finanzen.handelsblatt.com/kurse_einzelkurs_uebersicht.htn?chart_zeit=10000&i=5786089 ;

                                abgerufen am 09.01.2014, 10.54 Uhr

 

                                                Entwicklung des 3-Monats-Euribors


                                Quelle: http://de.euribor-rates.eu/euribor-zinssatz-3-monate.asp ; abgerufen am 09.01.2014, 10.56 Uhr

 

Das niedrige Zinsniveau wirkte sich auch positiv auf den Schuldendienst der Stadt Eisenach aus. Durch die im Januar 2013 abgeschlossene variable Zinsvereinbarung konnten die Zinsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Ansatz im Haushaltssicherungskonzept zusätzlich um 79.390 EUR reduziert werden. Die Tilgungsbelastung konnte aufgrund der im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Tilgungsstreckung ebenfalls reduziert werden. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung des Schuldendienstes seit 2003 sowie die voraussichtliche weitere Entwicklung bis 2022.


Anhand der Abbildung zeigt sich, dass insbesondere der Zinsaufwand seit 2008 kontinuierlich reduziert wurde. Weiterhin wird deutlich, dass durch die im Haushaltssicherungskonzept vereinbarte Tilgungsstreckung vor allem mittelfristig in den Jahren 2013 – 2018 deutlich niedrigere Tilgungsleistungen erfolgen werden. Da die gestreckten Tilgungsleistungen auf die nachfolgenden Jahre verteilt werden, wird der Schuldendienst ab 2019ff. wieder ansteigen.

 

Im November 2013 ist die Zinsbindung für ein weiteres städtisches Darlehen mit einer Restschuld von 2,815 Mio. EUR abgelaufen. Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus sowie der voraussichtlichen weiteren Zinsentwicklung wurde zunächst erneut eine kurzfristige Anschlussfinanzierung auf variabler Finanzierungsbasis (Laufzeit 30.11.2013 – 30.11.2014) abgeschlossen. Referenzzinssatz ist der 6-Monats-Euribor zzgl. eines Aufschlages von 0,18 % (entspricht einem Zinssatz im I. Halbjahr von insgesamt 0,480 %). Dadurch ergibt sich ggü. dem Haushaltssicherungskonzept im I. Halbjahr 2014 eine weitere Reduzierung der Zinsbelastung von rd. 27,9 TEUR. Sofern sich das Zinsniveau nicht entscheidend verändert, ist eine ähnlich hohe Zinseinsparung auch im II. Halbjahr 2014 zu erwarten. Die Stadt hat weiterhin ein Kündigungsrecht zu den Zinsanpassungsterminen, so dass sie gegen eventuelle Zinssteigerungen abgesichert ist.

 

Im Jahr 2014 laufen die Zinsbindungen für insgesamt sechs städtische Darlehen mit einem Gesamtvolumen von rd. 11,46 Mio. EUR aus. Dabei sind zu den nachfolgenden Terminen Zinsanpassungen vorzunehmen:

 


 

Zinsbindungsende (ZBE)

Restschuld zum ZBE

aktueller Zinssatz

31.01.2014

3.694.279,40 €

1-Monats-Euribor + 0,37%

30.04.2014

1.064.419,48 €

4,77 %

15.05.2014

111.755,00 €

3,80 %

30.06.2014

3.215.779,30 €

5,62 %

15.11.2014

558.820,00 €

3,90 %

30.11.2014

2.815.263,09 €

6-Monats-Euribor + 0,18 %

SUMME

11.460.316,27 €

 

 

Die entsprechenden Umschuldungen werden zu den jeweiligen Zinsanpassungsterminen vorgenommen. Dabei wird die aktuelle Zinsentwicklung laufend beobachtet, Entscheidungen werden anhand des aktuellen Zinsniveaus sowie im Rahmen der voraussichtlichen Zinsentwicklung getroffen. Die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Buchst. c) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Dem Stadtrat wird über etwaige Maßnahmen weiterhin im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung informiert.