Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schenke - Stärkung der Auskunftsrechte
Vorlage
AF-0534/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie bewertet die Oberbürgermeisterin das Urteil des OVG Weimar?

2.      Wann erhalten die Stadträte eine Übersicht über gezahlte Gehälter der Geschäftsführer städtischer Unternehmen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OVG Weimar wurde der Stadtverwaltung Eisenach durch das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar am 6.5.2014 zur Verfügung gestellt.

 

Die Oberbürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin gem. § 31 Abs. 1 ThürKO der Gesellschafterin Stadt Eisenach wird nach Auswertung der nunmehr vorliegenden Urteilsbegründung die Gesellschafterrechte gem. § 51 a GmbH-Gesetz wahrnehmen und die Beteiligungsgesellschaften der Stadt Eisenach um entsprechende Auskunft ersuchen.