II. Fragestellung
1.
Wie bewertet die Oberbürgermeisterin das Urteil
des OVG Weimar?
2.
Wann
erhalten die Stadträte eine Übersicht über gezahlte Gehälter der
Geschäftsführer städtischer Unternehmen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OVG Weimar wurde der Stadtverwaltung Eisenach durch das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar am 6.5.2014 zur Verfügung gestellt.
Die Oberbürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin gem. § 31 Abs. 1 ThürKO der Gesellschafterin Stadt Eisenach wird nach Auswertung der nunmehr vorliegenden Urteilsbegründung die Gesellschafterrechte gem. § 51 a GmbH-Gesetz wahrnehmen und die Beteiligungsgesellschaften der Stadt Eisenach um entsprechende Auskunft ersuchen.