Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Prüfauftrag zum "Tor zur Stadt"
Vorlage
AF-0540/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wir ist der von der Oberbürgermeisterin unterzeichnete konkrete Wortlaut des Prüfauftrages und des zugehörigen Anschreibens an das beauftragte Büro?

2.      Wie lautet der Termin der Fertigstellung des Prüfauftrages?

3.      Wann wird das Ergebnis des Prüfauftrages dem Stadtrat vorgelegt?

4.      In welcher Stadtratssitzung wird die Oberbürgermeisterin den Grundsatzbeschluss zum „Tor zur Stadt“ auf die Tagesordnung setzen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Der Prüfauftrag entspricht im Wortlaut dem Beschluss des Stadtrats der Stadt Eisenach vom 27.11.2013, Beschluss-Nr. StR/0866/2013, ergänzt durch die dem Haupt- und Finanzausschluss in seiner Sondersitzung am 04.12.2013 vorgelegte und von diesem gebilligte Formulierung “Schadensrisiko der Stadt Eisenach bei einem Scheitern des Projektes “Tor zur Stadt” nach aktuellem Stand”

 

Zu 2.:

Gem. Beratungs- und Honorarvereinbarung mit der beauftragten Rechtsanwaltssozietät ist das Gutachten bis spätestens 15.02.2014 vorzulegen.

 

Zu 3. und 4.:

Das Ergebnis des Prüfauftrages wird dem Stadtrat unverzüglich in seiner nächst folgenden Sitzung vorgelegt. Derzeit ist diese Sitzung für den 06.03.14 geplant. In dieser Sitzung soll auch die Grundsatzentscheidung getroffen werden. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der ordnungsgemäßen Vorbereitung dieser Stadtratssitzung eine erste Diskussion zum Gutachten und zum Grundsatzbeschluss im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss am 26.02.14 erfolgen wird.