hier: Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Herrn/Frau
.......................................... als Stellvertreter für den
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Christian Köckert und
Herrn Gerhard Schneider als
Stellvertreter für das Aufsichtsratsmitglied Herrn Manfred Lindig des
Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel mbH (FPG) für die
Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode zu bestellen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 11.05.2009 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) die Empfehlung gegeben, aus haftungsrechtlichen Gründen künftig auf die Bestellung stellvertretender Aufsichtsratsmitglieder zu verzichten. Die notwendigen Satzungsänderungen sollten sukzessive erfolgen. Änderungen im Gesellschaftsvertrag der FPG können die Gesellschafter generell nur einvernehmlich herbeiführen.
Durch den Mitgesellschafter wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass für die Umsetzung der vorgenannten Empfehlung des TLVwA keine zwingende Notwendigkeit gesehen wird.
Aus diesem Grund ist es erforderlich gemäß der gültigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen, die stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieder nachzubenennen.
Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der FPG bestimmt sich nach dem § 8 des Gesellschaftsvertrages.
Die Stadt Eisenach bestellt gemäß ihrer Anteile am Stammkapital zwei stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder. Weitere Festlegungen zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach wären 1 Mandat von der CDU – Fraktion und 1 Mandat von der Fraktion “Die Linke” zu besetzen.