Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Haushaltsplanungen im Bereich "Asylbewerberleisstungen" und Nutzung städtischer Gebäude
Vorlage
AF-0543/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Kosten befinden sich verwaltungsintern derzeit im Planansatz in den Deckungskreisen 42.000, 42110, 42130, 42140, 42200, 42410, 42420 und 42430 und wie sind gegebenenfalls Erhöhungen und Minderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf 2013 zu erklären?

2.      Welche städtischen Gebäude werden derzeit für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt und welche städtischen Gebäude sollen künftig für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden bzw. werden für eventuelle Zuweisungen von „Flüchtlingen“ freigehalten?

3.      Hat die Stadt auf eigene Kosten Gebäude für Zwecke wie in Frage 1 beschrieben angemietet und wenn Ja, in welcher Haushaltsstelle werden dafür welche Kosten eingeplant?

4.      Welche Kosten sind mit etwaigen Maßnahmen aus den Fragen 1 und 2 verbunden und wie hoch ist hier der Deckungsgrad durch Zuweisungen vom Land?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Gebietskörperschaften, hier die Stadt Eisenach, erfüllen die Aufgaben zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gemäß § 1 Absatz 4 der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes im übertragenen Wirkungskreis.

 

Die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises sind nach § 29 Absatz 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung Angelegenheiten der Oberbürgermeisterin in eigener Zuständigkeit.

 

Es besteht somit keine Zuständigkeit des Stadtrates.