Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Hofmann - Oststadtschule
Vorlage
AF-0545/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Trifft es zu, dass die Messung der Raumluft in den belasteten Räumen erst auf massiven Druck der Eltern vorgenommen wurde? Wenn ja, warum?

2.      Wurden die Räume aufgrund der Messungen offiziell gesperrt?

3.      Ist inzwischen die Ursache der Luftbelastung gefunden worden?

4.      Trifft es zu, dass die betroffenen Kinder teilweise bis zu 20 Minuten trotz Kälte im Freien warten mussten, damit der Schulbetrieb nicht durch Lärm gestört wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.) Der Hinweis auf in ihrer Intensität nicht nachlassende Gerüche in zwei sanierten Räumen im Bereich der Grundschule wurde der Schulverwaltung Mitte September bekannt. Darauf hin wurde mit der Unfallkasse Thüringen ein Termin zur Messung der Raumluft vereinbart, welcher am 22.10.2013 stattfand. Zwischenzeitlich hatte sich die Elternvertretung mit einem Schreiben an die Schulverwaltung gewandt, in dem die Geruchsbelästigungen bemängelt wurden. Weiterhin wurde die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Schulamtes durch die Schule offiziell einbezogen.

 

Zu 2.) Die betroffenen Räume wurden durch die Schulleitung freigelenkt und waren bereits vor der durchgeführten Messung nicht mehr in Nutzung. 

 

Zu 3.) Aus dem Abschlussbericht der Unfallkasse Thüringen zur stattgefundenen Luftmessung vom 09.01.2014 geht u. a. hervor, dass “...als Quelle der Raumbelastung konnte zweifelsfrei der Bodenbereich durch mehrere Stichprobenmessungen mit einem PID (Photoionisationsmessgerät) ermittelt werden, ...”.  Eine konkretere Ermittlung der Ursache liegt derzeit noch nicht vor.

 

Zu 4.) Der Unterricht der Gemeinschaftsschule beginnt um 07:30 Uhr. Der Einlass der Schüler/innen der Gemeinschaftsschule erfolgt ab 07:20 Uhr. Die Grundschule beginnt mit ihrem Unterricht ab 08:00 Uhr. Die Grundschüler/innen, welche nicht im Frühhort betreut werden, werden, auch mit Blick auf die Gewährleistung einer Beaufsichtigung, ab 07:50 Uhr in das Schulgebäude eingelassen. Lt. Fahrplan der KVG erreicht der für die Schule vorgesehene Linienbus (Linie 4) gegen 07:45 Uhr die Haltestelle in der Altstadtstraße. Zum gleichen Zeitpunkt treffen die Grundschüler/innen mit Individualanspruch auf Schülerbeförderung an der Schule ein. Längere Wartezeit sollte den Schülern hieraus nicht entstehen. Darüber hinaus sind die Eltern für den Zeitpunkt der Zubringung ihrer Kinder zur Schule verantwortlich. Aus dem weiteren Unterrichtsablauf sind der Schulverwaltung keine Wartezeiten gemäß Fragestellung bekannt.