Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT)
hier: Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorlage
0101-StR/2010
Aktenzeichen
20.1/811005
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Frau Gisela Büchner als Stellvertreter für das Aufsichtsratsmitglied Herrn Christian Köckert,

Herrn Thomas Bauer als Stellvertreter für das Aufsichtsratsmitglied Frau Karin May sowie

Herrn Dr. Wolfgang Schenk als Stellvertreter für das Aufsichtsratsmitglied Herrn Maik Krüger des Aufsichtsrates der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode zu bestellen.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 11.05.2009 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) die Empfehlung gegeben, aus haftungsrechtlichen Gründen künftig auf die Bestellung stellvertretender Aufsichtsratsmitglieder zu verzichten. Die notwendigen Satzungsänderungen sollten sukzessive erfolgen. Änderungen im Gesellschaftsvertrag der EWT können die Gesellschafter generell nur einvernehmlich herbeiführen.

 

Durch den Mitgesellschafter wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass für die Umsetzung der vorgenannten Empfehlung des TLVwA keine zwingende Notwendigkeit gesehen wird.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich gemäß der gültigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen, die stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieder nachzubenennen.

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EWT bestimmt sich nach dem § 9 des Gesellschaftsvertrages.

 

Die Stadt Eisenach bestellt gemäß ihrer Anteile am Stammkapital drei stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder. Diese sind lt. § 9 Abs. 1c des Gesellschaftsvertrages nach den Regelungen des § 101 AktG zu entsenden. Diese Regelung beinhaltet generell das Recht der Gesellschafter Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Weitere Festlegungen zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach wären 1 Mandat von der CDU – Fraktion, 1 Mandat von der Fraktion “Die Linke” sowie 1 Mandat von der SPD-Fraktion zu besetzen.